Der französische Nutri-Score®, das schwedische Keyhole® oder das jüngst vom Max-Rubner-Institut vorgeschlagene Modell für eine vereinfachte Nährwertkennzeichnung auf der Produktvorderseite (front-of-pack, FOP) – öffentliche Diskussion darüber, welches Logo Verbrauchern die beste Orientierungshilfe für einen gesunden Lebensmitteleinkauf geben kann, sind in vollem Gange. Klar ist: Jedes Modell birgt aus Sicht der Verbraucherforschung Vor- und Nachteile. Doch wie wirken diese Erkenntnisse auf die juristische Bewertung einer freiwilligen FOP-Nährwertkennzeichnung? Und überhaupt: Wie fügen sich andere freiwillige Angaben auf Lebensmitteletiketten in den bestehenden Rechtsrahmen zur Kennzeichnung und zum Täuschungsschutz ein?
Die Spurenkennzeichnung von Allergenen ist ein Beispiel: Muss sie sich – wie in der Pflichtkennzeichnung von Allergenen geregelt – auf ein konkretes Getreide, etwa Weizen, beziehen, oder darf die Formulierung auch „kann Spuren von Gluten enthalten“ lauten? Ein anderes Beispiel sind die sogenannten „frei-von-Angaben“. Sie dürfen nicht täuschend sein. Was aber heißt das für die Praxis: Darf eine Rohwurst die Angabe „glutenfrei“ tragen? Und was besagt der Hinweise „ohne Zusatz von Aromen“ – sind davon auch die Aromaextrakte als Untergruppe der Aromen erfasst? Praxisfragen wie diese stehen beispielhaft für den Themenfokus des 13. Marburger Symposiums zum Lebensmittelrecht.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
28.11.2019 ab 11:00
Veranstaltungsort:
Universitätsbibliothek Marburg, Deutschhausstr. 9
35037 Marburg
Hessen
Deutschland
Zielgruppe:
Wissenschaftler
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Recht
Arten:
Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung
Eintrag:
23.09.2019
Absender:
Christina Mühlenkamp
Abteilung:
Stabsstelle Hochschulkommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event64711
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