Was ist Neurokompetenz eigentlich, welche besonderen Bedarfe haben MeHs, wie läuft eine Teilhabekonferenz ab und wo bestehen schon aktive NeuroNetzwerke? Diese Fragen will der 14. Nachsorgekongress „Teilhabe ist unteilbar.“ in Workshops beleuchten und gemeinsam mit allen am NeuroReha-Prozess Beteiligten Antworten finden.
Möglichkeiten der Teilhabe von Kinder nach SHT, Problematiken bei der Begutachtung von leichten SHTs, Aspekte von Entlassmanagement und Eingliederungshilfe sowie zur Situation der NeuroReha in Sachsen werden in Vorträgen thematisiert.
Erste Erfahrungen werden die Verantwortlichen des Modelprojekt für MeHs in Schwaben „Optimierte nachklinische Versorgungsstruktur in der Begleitung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung“ berichten.
Als interdisziplinäre Plattform der neurologischen Rehabilitation (NeuroReha) ist die Nachsorgekongressreihe seit vielen Jahren ein etabliertes Format. Durch diese Veranstaltung wurde für alle Berufsgruppen, die an der Nachsorge von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) beteiligt sind, ein themenzentriertes Forum geschaffen.
Das BTHG richtet an alle am Rehabilitationsprozess involvierten Professionen den Auftrag, für behinderte (und von Behinderung bedrohte) Menschen und ihre Angehörigen den Weg in ein teilhabeorientiertes Leben zu ebnen. Die steigende Zahl von MeH stellt ÄrztInnen, TherapeutInnen und Pflegende der stationären und ambulanten Rehabilitation vor neue Herausforderungen.
Zunehmend wird die stärkere Einbeziehung von biologisch-medizinischen Erkenntnissen sowie die Berücksichtigung von neurologisch und neuropsychologisch erhobenen Funktionseinschränkungen für das alltägliche Handeln und die rehabilitative Praxis gefordert. Immer häufiger werden therapeutische Fachkräfte mit dem Schlagwort ‚Neurokompetenz‘ konfrontiert. Auch in der NeuroReha wird zukünftig in interdisziplinären und neurokompetenten Teams vermehrt Teilhabeplanung erforderlich. Dabei wird neben Neurokompetenz gerade für niedergelassene TherapeutInnen die regionale Vernetzung zwischen rehabilitativen und kurativen Leistungserbringern erforderlich.
Durch die interdisziplinäre Ausrichtung ist die Nachsorgekongressreihe in ihrer Konzeption in Deutschland einzigartig – sie ist ein Beispiel für die nicht erst seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zurecht geforderte Inklusion. Denn nur durch die aktive Mitarbeit von Betroffenen und ihren Angehörigen können praxisrelevante Lösungen erarbeitet werden, die von allen beteiligten Menschen getragen werden. Wie erfolgreich dieses Konzept ist, zeigen zahlreiche Arbeitsgruppen (www.bnb-meh.de/, www.wfmeh.de/, www.bag-wohnen-meh.de/) und Projekte (RTW-MeH der DRV Bund), die im Laufe der Jahre im Rahmen der Nachsorgekongressreihe entstanden.
Hinweise zur Teilnahme:
Der Kostenbeitrag für die Teilnahme am Nachsorgekongress ist gestaffelt (inkl. 19 % USt. auf die Kosten für die Kongressverpflegung):
für Menschen, die von einer Schädelhirnverletzung betroffen sind, ist die Teilnahme am Nachsorgekongress kostenlos
Angehörige (50,00 EUR)
Praktiker der ambulanten Nachsorge (150,00 EUR)
Praktiker der stationären Nachsorge (150,00 EUR)
Vertreter eines Kostenträgers (150,00 EUR)
Vertreter eines Verbandes (150,00 EUR)
Vertreter der Gesundheitspolitik (150,00 EUR)
Studierende (50,00 EURO)
Termin:
05.03.2020 ab 10:00 - 06.03.2020 13:30
Veranstaltungsort:
DGUV Congress
Tagungszentrum des IAG
Königsbrücker Landstr. 2
01109 Dresden
Sachsen
Deutschland
Zielgruppe:
Journalisten, jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Psychologie
Arten:
Konferenz / Symposion / (Jahres-)Tagung, Seminar / Workshop / Diskussion
Eintrag:
31.01.2020
Absender:
Nicola Jung
Abteilung:
Pressestelle
Veranstaltung ist kostenlos:
nein
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event65834
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