"Grundrecht auf bezahlbares Wohnen"
Mehrere Landesverfassungen sehen ein explizites Recht auf eine angemessene Wohnung oder Wohnraum vor, so Art. 106 der Verfassung des Freistaats Bayern, Art. 28 der Verfassung von Berlin, Art. 14 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen und Art. 7 der Verfassung des Freistaats Sachsen.
Gleichzeitig haben aber die Grundstücks- und Mietpreise einen absoluten Höchststand erreicht – und zwar nicht mehr nur in Kampen/Sylt, München-Bogenhausen oder am Tegernsee, sondern fast überall in der Bundesrepublik.
Das Bundesverfassungsgericht hat dazu in mehreren Urteilen entschieden, dass definitiv ein „Anspruch auf Unterkunft“ besteht. Dieser wird aus dem Grundrecht auf Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz hergeleitet. In ständiger Rechtsprechung betont das Gericht, dass Grundrechte auch Leistungs- und Teilhaberechte sind.
Ein Recht auf menschenwürdigen Wohnraum existiert in jeder Phase der menschlichen Existenz. Es findet sich schon bei Immanuel Kant. Dieses Recht darf aber nicht auf existenzbedrohende Situationen, wie Obdachlosigkeit, beschränkt sein. Das Recht auf menschenwürdigen Wohnraum ist vom Staat zu respektieren. Dies bestätigt auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier – er hat übrigens selbst über „das Recht auf Obdach“ promoviert!
Wie die Verfassungsrechtslage konkret umzusetzen ist, wird aber „unter Finanzierungsvorbehalten“ höchst kontrovers diskutiert. Unterschiedliche rechtspolitische Akteure bemühen sich aktuell um die rechtliche Ausgestaltung des Rechts auf Wohnraum, bis hin zu möglichen Grundgesetzänderungen – unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Zu den Referent:innen:
Dr. Carina Koll studierte Rechtswissenschaften in Hamburg und Hannover. Sie wurde 2021 zu dem Thema "Die zunehmende wirtschaftliche Betrachtungsweise im Grunderwerbsteuerrecht" promoviert.
Nach dem Referendariat in Nordrhein-Westfalen mit steuerrechtlichem Schwerpunkt arbeitet sie seit 2015 als Steuerrechtsanwältin.
Seit 2021 ist sie Tax Senior Managerin bei der internationalen Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY in Hamburg. Sie betreut schwerpunktmäßig grunderwerbsteuerliche Mandate sowie verkehr- und ertragsteuerliche Fragestellungen. Dabei geht es auch immer wieder um Grenzbereiche zwischen Steuergerechtigkeit und Verfassungsrecht.
Seit 2017 ist Dr. Carina Koll auch als Betreuerin und Prüferin für Bachelor- und Masterarbeiten sowie als Studienbriefautorin an der HFH · Hamburger Fern-Hochschule tätig. Sie ist zudem Lehrbeauftragte für Immobiliensteuerrecht an der Bauhaus-Universität Weimar.
Prof. Dr. Johann Knollmann studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Lausanne, erwarb einen Master of Laws an der University of London und promovierte an der Universität Göttingen.
Nach dem Referendariat in Hamburg arbeitete er seit 1996 in Frankfurt am Main, Brüssel und Hamburg als Rechtsanwalt. 2001-2002 war er in London bei dem Supreme Court of England and Wales zugelassen. Er ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht. Zudem ist er Steuerberater.
Seit 1. Juli 2006 ist Prof. Dr. Johann Knollmann als Professor für Wirtschaftsrecht am Fachbereich Wirtschaft und Recht der HFH · Hamburger Fern-Hochschule tätig. Seit 2017 ist er auch Lehrbeauftragter für Immobiliensteuerrecht an der Bauhaus-Universität Weimar.
Hinweise zur Teilnahme:
Zur Anmeldung für den 24.03.22 folgen Sie bitte diesem Link:
Termin:
24.03.2022 18:30 - 20:00
Veranstaltungsort:
Online via Zoom.
22081 Hamburg
Hamburg
Deutschland
Zielgruppe:
Studierende, jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Gesellschaft, Politik, Recht, Wirtschaft
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
16.02.2022
Absender:
Thomas Graf M.A.
Abteilung:
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event70817
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