Schon in der frühen Nachkriegszeit wurden die Verbrechen des Nationalsozialismus im Rahmen von Strafverfahren detailliert verhandelt. Vielfach waren es allein die Holocaust-Überlebenden und ehemaligen KZ-Häftlinge, die mit ihren Aussagen die Grundlage für die Überführung der Angeklagten legten. Zugleich waren sie oft massivem Misstrauen der deutschen Juristen ausgesetzt, die die Überlebenden für zu parteiisch hielten, um objektiv Zeugnis abzulegen. Diskutiert werden Fragen wie: Wie gingen die Juristen mit Zeugen und Zeuginnen und ihren schwer fassbaren Berichten um, wie agierten die Zeuginnen und Zeugen selbst vor Gericht, welche Anliegen verfolgten sie und welche Schlüsse zogen sie aus ihren Erfahrungen. Dabei werden unterschiedliche theoretische Konzeptionen von Zeugenschaft mit den Selbstauskünften der Überlebenden in Bezug gesetzt.
Hinweise zur Teilnahme:
Termin:
26.04.2023 18:00 - 20:00
Veranstaltungsort:
Bundesverwaltungsgericht, Sitzungssaal 5
04107 Leipzig
Sachsen
Deutschland
Zielgruppe:
Wissenschaftler, jedermann
E-Mail-Adresse:
Relevanz:
überregional
Sachgebiete:
Geschichte / Archäologie, Recht
Arten:
Vortrag / Kolloquium / Vorlesung
Eintrag:
12.04.2023
Absender:
Dr. Julia Roos
Abteilung:
Wissenschaftskommunikation
Veranstaltung ist kostenlos:
ja
Textsprache:
Deutsch
URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event74095
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