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Veranstaltung


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30.06.2015 - 30.06.2015 | Hamburg

Bettina Schöne-Seifert: Forschungsfreiheit und ihre Grenzen im Bereich der "Menschenversuche"

Teilnehmer an medizinischen oder psychologischen Studien müssen – so die weltweite Standardforderung – hierzu ihre informierte Einwilligung geben. Über die erforderlichen Zusatzbedingungen wie über die berechtigten Ausnahmen werden jedoch anhaltend und international kontroverse ethische Debatten geführt.

Zu den zentralen Fragen gehören: Sollen Patienten selbstbestimmt in hochriskante Behandlungsversuche einwilligen dürfen? Was sollen Stellvertreter für nicht-einwilligungsfähige Teilnehmer legitimieren dürfen? Im Vortrag geht es um die argumentativen ‚Fäden‘ dieser Auseinandersetzungen.

Bettina Schöne-Seifert lehrt als Professorin für Medizinethik an der Universität Münster und ist Mitglied der dortigen Kollegforschergruppe „Normenbegründung in der Bioethik“. Sie ist unter anderem Mitglied der Leopoldina, Fellow des Hastings Center und Ordentliches Mitglied der Göttinger Akademie der Wissenschaften.

Der Vortrag findet statt im Rahmen der Akademievorlesungen 2015 der Akademie der Wissenschaften in Hamburg zum Thema "Forschungsfreiheit":
Forschungsfreiheit ist ein bürgerliches Grundrecht. Im Grundgesetz (Art. 5, Abs. 3) heißt es: „Kunst und Wissen schaft, Forschung und Lehre sind frei“. In der Vortragsreihe sollen Fragen zur Forschungsfreiheit aus fachübergreifender Perspektive erläutert werden. So soll zunächst untersucht werden, welche erkenntnistheoretischen, politischen und ökonomischen Argumente dafür sprechen, der Freiheit der Forschung einen derart hohen Stellenwert einzuräumen und sie in besonderer Weise zu schützen. Anschließend wird aus der Perspektive eines Rechtswissenschaftlers darauf eingegangen, wie die Forschungsfreiheit durch finanzielle, technische und organisatorische Umstände in Bedrängnis geraten kann. Dies leitet über zur Behandlung der Frage, ob und in welchem Umfang Forschungsfreiheit auch im Kontext der Auftrags- und Programmforschung gewährleistet werden kann. Abschließend soll geprüft werden, wo – besonders im Bereich der medizinischen und psychologischen Forschung – die Grenzen der Forschungsfreiheit zu ziehen sind und wie dies in begründeter Weise geschehen kann.

Der Akademie der Wissenschaften in Hamburg gehören herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Disziplinen aus dem norddeutschen Raum an. Sie trägt dazu bei, die Zusammenarbeit zwischen Fächern, Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen zu intensivieren. Sie fördert Forschungen zu gesellschaftlich bedeutenden Zukunftsfragen und wissenschaftlichen Grundlagenproblemen und macht es sich zur besonderen Aufgabe, Impulse für den Dialog zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit zu setzen. Die Grundausstattung der Akademie wird finanziert von der Freien und Hansestadt Hamburg. Präsident der Akademie ist Prof. Dr.-Ing. habil. Prof. E.h. Edwin Kreuzer. Die Akademie der Wissenschaften in Hamburg ist Mitglied in der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften.

Hinweise zur Teilnahme:
Der Eintritt ist kostenlos. Um Anmeldung wird gebeten unter http://www.awhamburg.de/veranstaltungen

Termin:

30.06.2015 19:00 - 20:30

Veranstaltungsort:

Baseler Hof Säle
Esplanade 15
20354 Hamburg
Hamburg
Deutschland

Zielgruppe:

Journalisten, jedermann

Relevanz:

überregional

Sachgebiete:

Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Recht

Arten:

Vortrag / Kolloquium / Vorlesung

Eintrag:

11.03.2015

Absender:

Dr. Elke Senne

Abteilung:

Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltung ist kostenlos:

ja

Textsprache:

Deutsch

URL dieser Veranstaltung: http://idw-online.de/de/event50263

Anhang
attachment icon Flyer_Akademievorlesungen_Forschungsfreiheit

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