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09.06.1999 15:30

Universität Augsburg: Strafrechtler Bottke zum Nachfolger von Rektor Blum gewählt

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Mit 23 von insgesamt 36 gültigen Stimmen hat die 13. Versammlung der Universität Augsburg in ihrer heutigen Sitzung den Ordinarius für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie und derzeit amtierenden Prorektor Prof. Dr. Wilfried Bottke zum neuen Rektor der Universität Augsburg gewählt. Bottke tritt die Nachfolge des amtierenden Rektors Prof. Dr. Reinhard Blum am 1. Oktober 1999 an. Die Grundordnung der Universität Augsburg legt eine vierjährige Amtszeit des Rektors fest. Bottke wird folglich zunächst bis zum 30. September 2003 den Vorsitz im Leitungsgremium der Universität Augsburg innehaben. Eine Wiederwahl im Rahmen einer Amtszeit von insgesamt höchstens zwölf Jahren wäre nach Maßgabe des Bayerischen Hochschulgesetzes zulässig.

    Die Entscheidung zugunsten von Professor Bottke fiel im zweiten Wahlgang. Die Grundordnung der Universität Augsburg gibt folgendes Verfahren für die Rektorwahl vor: "Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Erreicht in einem weiteren Wahlgänge kein Kandidat diese Mehrheit, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhielten." Während sich im ersten Wahlgang noch keiner der drei Kandidaten durchsetzen konnte - Bottke erhielt 18 Stimmen, Mainzer 8 und Mühleisen 10 - verschafften im zweiten Wahlgang dann 23 Wahlberechtigte Bottke die erforderliche absolute Mehrheit, während auf Mainzer noch 5 und auf Mühleisen noch 8 Stimmen entfielen.

    Prof. Dr. Wilfried Bottke, seit dem 1. April 1986 Ordinarius für Strafrecht, Strafprozeßrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, ist gebürtiger Göttinger, Jahrgang 1947. Auf sein Jura-Studium an der LMU München, das er mit dem Ersten und Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloß, folgten 1978 ebenfalls an der LMU die Promotion mit einer Dissertation über "Strafrechtswissenschaftliche Methodik und Systematik bei der Lehre vom strafbefreienden und strafmildernden Täterverhalten" und 1982 die Habilitation mit der Arbeit "Suizid und Strafrecht". 1984/85 war Bottke Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Mannheim, anschließend - und bis zum Wechsel auf den Augsburger Lehrstuhl - Ordinarius für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Erlangen-Nürnberg. Vom Sommersemester 1992 bis zum Sommersemester 1993 wirkte Bottke parallel zu seiner Augsburger Tätigkeit an der Friedrich-Schiller-Universität Jena; einen Ruf auf den dortigen Lehrstuhl für Strafrecht lehnte er ab. Von November 1988 bis Mai 1991 war Bottke Dekan der Juristischen Fakultät, zwischen dem 1. April 1995 und dem 31. März 1997 betreute er als Prorektor den Bereich "Lehre und Studierende". 1997 wurde Bottke für eine weitere Amtszeit (1. Oktober 1997 bis 30. September 1999) zum Prorektor - diesmal mit dem Zuständigkeitsbereich "Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs" - gewählt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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