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13.02.2006 11:05

EU-Dienstleistungsrichtlinie gefährdet soziale Sicherung der Studierenden

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    (Berlin, 13. Februar 2006) Das Deutsche Studentenwerk (DSW) befürchtet, dass sich die sozialen Rahmenbedingungen für die rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland verschlechtern könnten, wenn für die Angebote der Studentenwerke in der EU-Dienstleistungsrichtlinie keine Ausnahmeregelungen getroffen werden. DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens sagt: "Campusnaher Wohnraum, preisgünstiges Essen, BAföG, psychologische Beratung, Sozialberatung, Hilfe für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Kinderbetreuung, Kulturförderung - dieses breite Angebotsspektrum der 61 Studentenwerke funktioniert nur, weil Einnahmen aus dem einen Arbeitsbereich zur Finanzierung anderer eingesetzt werden." Würden die Angebote der Studentenwerke pauschal als herkömmliche Dienstleistungen aufgefasst und mit der Dienstleistungsrichtlinie europaweit liberalisiert, könnten die Service- und Beratungsangebote für Studierende in ihrer heutigen Breite kaum mehr vorgehalten werden und damit ihre soziale Funktion verlieren, fürchtet Rinkens. Leidtragende wären die Studierenden. "Man kann nicht auf der einen Seite der sozialen Selektion im deutschen Bildungssystem den Kampf ansagen und auf der anderen Seite zulassen, dass sie sich verschärft."

    "Gerade das von der Bundesregierung propagierte Ziel, dass 40% eines Altersjahrganges ein Hochschulstudium aufnehmen sollen, würde in weite Ferne rücken, wenn die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur des Studiums gänzlich Marktbedingungen unterworfen würde." so Rinkens. Dies stünde auch im Widerspruch zur Absicht der europäischen Staaten, bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Im so genannten "Bergen-Kommuniquee" von 2005 hatten die europäischen Bildungsminister explizit die soziale Dimension hervorgehoben.

    "Natürlich sind die Studentenwerke bei den Mensen und Wohnheimen wirtschaftlich tätig", räumt Rinkens ein, "aber in der Realisierung des staatlichen Bildungsauftrags und daher mit finanzieller Unterstützung des Staates." Das unterscheide die Studentenwerke von privatwirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen. Rinkens: "Wir sind gemeinnützig tätig und nicht auf Profitmaximierung ausgerichtet. Die Studentenwerke fördern die Studierenden und versuchen nicht, mit ihnen möglichst hohe Gewinne zu erzielen. Unsere Umsatzerlöse reinvestieren wir in kostenlose Service- und Beratungsangebote oder nutzen sie, um auch die Studierenden an kleinen, nicht profitablen Hochschulstandorten zu versorgen."

    Rinkens fordert die Bundesregierung auf, sich in Brüssel dafür einzusetzen, die Service- und Beratungsangebote der Studentenwerke vom Geltungsbereich der Richtlinie auszunehmen. "Die Studentenwerke sind keine Dienstleister wie andere, und mit ihren Angeboten verfolgen sie keine Gewinnabsichten. Das muss in der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie klar werden", erklärt Rinkens.

    Kontakt: Stefan Grob, Tel.: 030-29 77 27-20, E-Mail: stefan.grob@studentenwerke.de


    Weitere Informationen:

    http://www.studentenwerke.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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