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21.06.2007 12:36

Änderung des Immissionschutzrechts verschlechtert Umweltstandards und ist europarechtswidrig

Christiane Rathmann Öffentlichkeit und Kommunikation
Öko-Institut e. V. - Institut für angewandte Ökologie

    Gemeinsame Pressemitteilung
    Öko-Institut, Deutsche Umwelthilfe und Unabhängiges Institut für Umweltfragen

    Änderung des Immissionschutzrechts verschlechtert Umweltstandards und ist europarechtswidrig - Umweltgesetzbuch wird diskreditiert

    Offener Brief an alle Mitglieder der Regierungskoalition und des Umweltausschusses:

    "Nach unserer Kenntnis besteht die Absicht, den Gesetzentwurf "zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren" (Bundestags-Drucksache 16/1337) kurzfristig und ohne angemessene Beratung im Vorfeld am Donnerstag, 21. Juni 2007, in 2. und 3. Lesung zu verabschieden. In diesem Entwurf sind erhebliche Veränderungen der Verfahren zur Genehmigung von Industrieanlagen und anderen Vorhaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorgesehen. Diese Änderungen zielen darauf ab, das über Jahrzehnte bewährte Genehmigungsverfahren, das zu einem hohen, wettbewerbsfähigen Stand der Anlagentechnik in Deutschland geführt hat, in entscheidenden Punkten abzuschwächen. So sollen zahlreiche Vorhabensarten in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden.

    Hierunter sind eine Reihe von Anlagen, die erhebliche Gefahrenpotenziale bergen. Ein anderer Teil der Anlagen bedarf in Zukunft gar keiner Genehmigung mehr. Faktisch bedeutet dies vor allem, dass weder die Öffentlichkeit noch Anwohner wie bisher darauf vertrauen können, dass sie rechtzeitig über Vorhaben informiert werden und ihre Belange in das Verfahren einbringen können. Zudem wird die Durchführung eines Erörterungstermins für eine Anzahl von Anlagen in das Ermessen der Behörden gestellt, so dass hier ein bewährtes, im Ausland Standard-setzendes und umweltpolitisch überaus erfolgreiches Verfahrenselement zur Disposition gestellt wird.

    Wir wenden uns mit diesem Schreiben an Sie, weil wir hierin unter drei Gesichtspunkten einen erheblichen und kaum rückholbaren umweltpolitischen Schaden sehen: Der Gesetzentwurf des Bundesrates basiert auf falschen Annahmen über die heutige Realität von Verfahren nach dem BImSchG und ignoriert die erst jüngst vorgestellten Erkenntnisse des Sachverständigenrats für Umweltfragen (Umweltverwaltungen unter Reformdruck, Sondergutachten Februar 2007). Danach kann mitnichten davon ausgegangen werden, dass die Durchführung formaler Verfahren und insbesondere der Erörterungstermin für Verwaltungsaufwand und Genehmigungsdauern erhebliche negative Auswirkung haben. Dem gegenüber stehen die zentralen Funktionen der Öffentlichkeitsbeteiligung, insbesondere die Sicherstellung einer optimalen Planung, die Transparenz und Beteiligung möglicher betroffener Personen und Unternehmen und damit die Grundlage für Vertrauen und Konsens.

    Der Gesetzentwurf ist zudem europarechtswidrig. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen, der die Freistellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger von der Genehmigungspflicht wegen des Verstoßes gegen die Abfallrahmenrichtlinie wieder zurücknimmt (Ausschussdrucksache 16 (16) 262). Die EG-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen erfordert nämlich, dass im Rahmen der Genehmigungen von Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen die Öffentlichkeit beteiligt wird. Das ist nach dem Gesetzesentwurf nicht mehr in jedem Fall gegeben.

    Nicht zuletzt wird durch das Gesetz das Vorhaben der Schaffung eines einheitlichen Umweltrechts diskreditiert. Hierzu hat Umweltminister Sigmar Gabriel wiederholt betont, dass erreichte Standards nicht abgebaut werden sollen. Es ist daher vollkommen unverständlich, warum der zur Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf, der zentrale Gegenstände des Umweltgesetzbuches (UGB) adressiert und ausschließlich den Abbau bestehender Standards vorsieht, zum gegenwärtigen Zeitpunkt und ohne öffentliche Debatte verabschiedet werden soll. Dies lässt für den weiteren Prozess des UGB aus umweltpolitischer Sicht Schlimmes befürchten. Wenn sich die Abgeordneten des Bundestages hier nicht eindeutig gegen diesen Entwurf positionieren, rückt ein Erfolg des UGB in weite Ferne.

    Vor diesem Hintergrund empfehlen wir dem Bundestag dringend, von einer Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes abzusehen."

    AnsprechpartnerInnen

    Ass. jur. Regine Barth, Koordinatorin Bereich Umweltrecht & Governance, Öko-Institut e.V., Büro Darmstadt, Telefon 06151/8191-30, E-Mail r.barth(at)oeko.de.

    Dr. Cornelia Ziehm, Deutsche Umwelthilfe, Leiterin Recht und Verbraucherschutz, Telefon 030/25898618, E-Mail ziehm (at) duh.de

    Michael Zschiesche, Geschäftsführer, Unabhängiges Institut für Umweltfragen, Telefon 030/428499331, E-Mail recht (at) ufu.de

    Weitere Informationen:

    Der offene Brief "Gesetz zur Beschleunigung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren droht Umweltgesetzbuch und Genehmigungsverfahren zu diskreditieren" wurde am Dienstag, 19. Juni 2007 an alle Mitglieder der Regierungskoalition und des Umweltschusses versendet.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Biologie, Meer / Klima, Politik, Recht, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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