Institut für Arbeitsschutz (BGIA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entwickelt Prüfgrundsätze für Raucherkabinen - Hersteller können sich Wirksamkeit von Nichtraucherschutzsystemen bescheinigen lassen
Ob eine Raucherkabine nicht rauchende Arbeitnehmer tatsächlich vor schädlichem Zigarettenrauch schützt, ist zukünftig am BG-PRÜFZERT-Zeichen erkennbar. Denn ab sofort prüft und bescheinigt das BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Wirksamkeit so genannter Nichtraucherschutzsysteme. Solche Systeme sollen in Innenräumen helfen, Zigarettenrauch zu erfassen, zu filtern und Nichtraucher so vor dem Passivrauchen zu schützen. Ob und wie gut die bereits zahlreich auf dem Markt erhältlichen Systeme dies tatsächlich tun, kann nun auf der Grundlage eines standardisierten Prüfverfahrens untersucht werden. Ein wirksames System ist danach am BG-PRÜFZERT-Zeichen vom Anwender schnell zu erkennen.
Täglich greifen in Deutschland etwa 17 Millionen Erwachsene zur Zigarette, und das nicht nur in ihrer Freizeit, sondern auch am Arbeitsplatz. Dort besteht laut Arbeitsstättenverordnung bereits seit 2004 ein Rechtsanspruch auf rauchfreie Luft.
Wo das Rauchen nicht ganz verboten wird, können technische Lösungen in Form von speziellen Kabinen, Schirmen, Tischen oder anderen Lösungen helfen, Nichtraucher zu schützen. "Solche Produkte sind schon länger in der Praxis zu finden", erklärt Thomas von der Heyden, Experte für Gefahrstoffemissionen im BGIA. "Was genau aber ein gutes, weil wirksames System ausmacht, war bislang unklar." In den vergangenen zwei Jahren hat das Institut gemeinsam mit der Industrie Leistungskriterien aufgestellt, die in einem Prüfverfahren untersucht werden. "Für die Wirksamkeit wichtig ist vor allem die möglichst vollständige Erfassung des Zigarettenrauches dort, wo er entsteht sowie eine gründliche Beseitigung der Schadstoffe aus der erfassten Luft durch Filter", beschreibt von der Heyden die zwei zentralen Kriterien. Insgesamt dürfe ein System die rauchfreie Raumluftqualität nicht verschlechtern. Dies bedeutet konkret, dass ein Kubikzentimeter Luft zum Beispiel nicht mehr als 3.000 feine und ultrafeine Partikeln enthalten darf. Zum Vergleich: Im Freien, außerhalb von Städten finden sich etwa 10.000 Partikeln in derselben Menge Außenluft.
Die Prüfung ist für die Hersteller freiwillig. Allerdings dürfte aus Sicht des Arbeitsschützers von der Heyden das positive Prüfergebnis ein erhebliches Marketingargument sein und mittelfristig dafür sorgen, dass viele auf dem Markt erhältliche Systeme optimiert werden.
Neben dem BGIA prüfen zukünftig auch andere Prüfstellen Nichtraucherschutzeinrichtungen, darunter zunächst das Institut für Industrieaerodynamik (I.f.I.) in Aachen. Nach bestandener Prüfung erhält der Hersteller ein Prüfzertifikat und kann sein System mit dem so genannten BG-PRÜFZERT-Zeichen als wirksam kennzeichnen.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763-62
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http://www.dguv.de - Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
http://www.dguv.de/bgia - Website des Instituts für Arbeitsschutz (BGIA)
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Maschinenbau, Medizin
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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