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14.04.1997 00:00

Unterstützung im Doppelpack

Gabriele Rutzen Kommunikation und Marketing
Universität zu Köln

    Unterstuetzung im Doppelpack

    Lohnsubvention und negative Einkommenssteuer als kombiniertes Transfersystem

    Verstaerkung und nicht Schwaechung des Arbeitsanreizes sollte Ergebnis staatlicher Transferleistungen sein. Sowohl oekonomische wie soziale UEberlegungen sprechen dafuer, ein Transferprogramm so zu gestalten, dass es vom individuellen Arbeitsangebot nicht wesentlich abhaelt. Auf Dauer hilft einkommensschwachen, aber arbeitsfaehigen Haushalten nur die Integration in hoeher qualifizierte Gruppierungen der Arbeitsgesellschaft. Zu diesem Ergebnis gelangt der Wirtschaftswissenschaftler Dr. Michael Vierling in einer Studie, erstellt am Seminar fuer Finanzwissenschaft der Universitaet zu Koeln.

    In seiner Arbeit analysiert er die Wirkungen von Lohnsubvention und negativer Einkommenssteuer auf das Arbeitsangebot der privaten Haushalte und die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt. Als Lohnsubvention wird dabei jede staatliche Transferzahlung an Gruppen des privaten Sektors gezaehlt, die im Zusammenhang mit dem Lohnsatz stehen. Dazu zaehlen z.B. staatlich garantierte Mindestloehne. Ihr "Charme" liegt nach Auffassung von Dr. Vierling darin, dass die Transfers mit der Arbeitszeit zunehmen und den effektiven Lohnsatz erhoehen. So entsteht das positive Gefuehl, sich einen Transfer "selbst zu verdienen". Anders dagegen beim Alternativkonzept der negativen Einkommenssteuer: Hier kann das Problem entstehen, dass der Empfaenger sich zu sehr von, so Dr. Vierling, "staatlichen Geschenken" abhaengig fuehlt. Dieses Konzept sieht einen mit einen Grundfreibetrag versehenen (linear progressiven) Steuertarif vor, der unter der Schwelle des Grundfreibetrags festgesetzt wird. Ab hier werden vom Staat keine Steuern mehr erhoben, sondern Transfers - eben negative Steuern - ausgezahlt.

    Die Untersuchung des Koelner Wirtschaftswissenschaftlers stellt die isolierte Betrachtung der beiden Optionen in Frage. Es sei bemerkenswert, so Dr. Vierling, dass diese aktuelle Debatte bislang so eroertert wurde, als seien beide Konzepte voneinander unabhaengig. Nach seiner Ansicht muss es zu einer Kombination beider Loesungsansaetze kommen. Die Hauptrolle soll dabei die Lohnsubvention spielen, waehrend der negativen Einkommenssteuer nur die Nebenrolle zukommt.

    In diesem Zusammenhang nennt Dr. Vierling eine neue moegliche Interpretation der Lohnsubvention als "negative Einkommenssteuer". Durch das direkt subventionierte Arbeitsentgeld wird seiner Ansicht nach der Faktor Arbeit zu Lasten der Freizeit beguenstigt. Denn fuer diese gibt es schliesslich keine Zuschuesse. Somit wird Freizeit relativ verteuert, also quasi besteuert. Als Folge ergibt sich eine, so Dr. Vierling, dynamische "Anreizwirkung" fuer das Arbeitsangebot der privaten Haushalte. Durch diese positive AEnderung der Arbeitseinstellungen werden somit Anreize zur Hoeherqualifizierung gegeben. Damit ist die Basis fuer die dauerhafte Integration auf dem Arbeitsmarkt gelegt. Gefestigt wird sie durch die negative Einkommenssteuer, die jedoch nur als unterstuetzende Komponente dienen kann. Als alleiniges "Allheilmittel" kann sie nicht gesehen werden, da beim Empfaenger das negative Gefuehl von zu grosser staatlicher Abhaengigkeit entsteht, welches Ansaetze zur Eigeninitiative verhindert.

    Dieser Gedanke eines dualen Transfersystems ist nach Auffassung von Dr. Vierling noch nicht als endgueltige Empfehlung zu verstehen, weil man natuerlich auch der Meinung sein kann, die Lohnbildung allein den Maerkten zu ueberlassen. Vielmehr soll es die relative Vorteilhaftigkeit gegenueber einem ausschliesslichen System einer negativen Einkommenssteuer herausstellen. Dieser bleibt im kombiniertem Programm mit der Lohnsubvention nur noch die Rolle des "Auffangbeckens" fuer die Nicht-Erwerbspersonen.

    Verantwortlich: Dr. Wolfgang Mathias

    Fuer Rueckfragen steht Ihnen Professor Dr. Klaus Mackscheidt unter den Telefonnummern 0221/470-2302 und 0221/470-5656 und Fax-Nummer 0221/470-5060 zur Verfuegung.

    Fuer die UEbersendung eines Belegexemplares waeren wir Ihnen dankbar.


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