Die Wiederverwertung von Produkten schont die Umwelt und schafft Arbeitsplätze in einer zukunftsträchtigen Branche. Je nach Material können beim Recycling aber auch Gefährdungen für Beschäftigte entstehen. Für die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen und die Wirksamkeitsprüfung von Schutzmaßnahmen bei der Kunststoffverwertung steht Arbeitnehmern nun eine hilfreiche, branchenspezifische Handlungsanleitung zur Verfügung.
Zusammen mit den Messstellen der Länder Baden-Württemberg und Hessen, dem Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bsve) hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) diese Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis erstellt. Die Ergebnisse der Handlungsanleitung „Kunststoffverwertung“ kann das Unternehmen als standardisiertes Arbeitsverfahren übernehmen. So verbessert sich nicht nur der Schutz für die Beschäftigten, auch der Aufwand zur Ermittlung von geeigneten Schutzmaßnahmen verringert sich für den Betrieb erheblich.
Ein Zugewinn für alle Beteiligten: die Handlungsanleitung zur guten Arbeitspraxis „Kunststoffverwertung – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen“ kann ab sofort im Internet unter www.baua.de über die Navigation „Themen von A-Z -> Gefahrstoffe -> Arbeiten mit Gefahrstoffen“ heruntergeladen oder als gedruckte Version beim Informationszentrum der BAuA telefonisch, 0231.90 71 20 71 oder per E-Mail, info-zentrum@baua.bund.de, angefordert werden.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de/cae/servlet/contentblob/994692/publicationFile/63733/Kunststoffverwertung.pdf Direkter Link zur Handlungsanleitung „Kunststoffverwertung – Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen bei der werkstofflichen Verwertung von Kunststoffen“
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Chemie, Psychologie, Umwelt / Ökologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer
Deutsch
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