Vorträge mit anschließender Diskussion
Mittwoch · 27. Oktober 2010 · 18:00 Uhr s. t.
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Leibniz-Saal
Markgrafenstraße 38
10117 Berlin
(U2 Hausvogteiplatz, U6 Stadtmitte oder Französische Straße)
Anmeldung erforderlich bis 20. Oktober 2010 unter www.ethikrat.org.
Für Hörgeschädigte steht während der Veranstaltung bei Bedarf ein Gebärdendolmetscher bzw. eine Simultanmitschrift zur Verfügung.
Begrüßung
Prof. em. Dr. iur. Edzard Schmidt-Jortzig
Vorsitzender des Deutschen Ethikrates
Einleitung
Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Teilnehmer
Annette Widmann-Mauz, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
Prof. Dr. med. Peter Neuhaus
Klinik für Allgemein-, Visceral- und Transplantationschirurgie, Charité Berlin
Prof. Dr. phil. Weyma Lübbe
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Dr. med. Dipl.-Biol. Thomas Breidenbach
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Marita Donauer
Angehörige eines Organspenders
Prof. Dr. iur. Hans Lilie
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Jutta Riemer
Lebertransplantierte Deutschland e. V.
Moderation der Podiumsdiskussion:
Prof. Dr. med. Dr. phil. Dr. theol. h. c. Eckhard Nagel
Mitglied des Deutschen Ethikrates
Zum Thema
Während zwei Drittel der Deutschen laut repräsentativen Umfragen grundsätzlich dazu bereit sind, nach dem Tod Organe zu spenden, verfügen nur 17 Prozent über einen Organspendeausweis. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 1.000 Menschen, denen ein Spenderorgan das Leben hätte retten können. Eine Organentnahme nach dem Tod ist derzeit allerdings nur erlaubt, wenn entweder der Betroffene zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat oder nach seinem Tod die Angehörigen ihre Einwilligung geben.
Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, hatte der Nationale Ethikrat, der Vorgänger des Deutschen Ethikrates, 2007 vorgeschlagen, dass alle Bürger dazu aufgefordert werden sollen zu erklären, ob sie für oder gegen die Organentnahme nach ihrem Tod sind oder ob sie dies (vorerst) nicht entscheiden wollen.
Der Deutsche Ethikrat möchte im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum Bioethik“ eine erneute Diskussion über diesen Vorschlag anregen. Dabei geht es unter anderem um die folgenden Fragen:
- Kann man sich auf eine Pflicht zur Solidarität berufen, um einzufordern, dass die Bürger sich im Hinblick auf ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, damit mehr Patienten versorgt werden können?
- Wie ist die Forderung nach einer Äußerung zur Organspende vor dem Hintergrund der zunehmend diskutierten Verantwortung des Einzelnen im Gesundheitswesen zu beurteilen?
- Welche weiteren ethischen sowie rechtlichen und organisatorischen Herausforderungen ergäben sich durch die Einführung einer Äußerungspflicht?
Nach einführenden Vorträgen zur Transplantationsmedizin, zur normativen Beurteilung eventueller Solidaritätspflichten im Bereich der Organspende und zur aktuellen Praxis des Gesprächs mit Angehörigen potenzieller Organspender sollen diese Fragen auf dem Podium und im Dialog mit dem Publikum diskutiert werden.
http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/aeusserungspflicht-zur-or... - Programm
http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/anmeldung - Anmeldeformular
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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