Mein Haus, mein Auto, mein Boot und: mein erfüllter Kinderwunsch? „In puncto Fortpflanzungsmedizin ist Deutschland ein geteiltes Land“, kritisierte der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Klaus Diedrich aus Lübeck auf dem Deutschen Kongress für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG-Kongress, 5. bis 8. Oktober 2010) in München. „Wer nicht zahlen kann, bleibt kinderlos.“ Um allen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch helfen zu können, seien neue Gesetze und neue Kostenübernahmeregelungen notwendig, forderte der Direktor der Frauenklinik des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein.
Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2003 übernehmen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für Verfahren wie die In-Vitro-Fertilisation (IVF, „Reagenzglasbefruchtung“). Ein IVF-Behandlungszyklus kostet insgesamt rund 3.600 Euro. Im Jahr 2003 kamen dem Fortpflanzungsexperten zufolge in Deutschland etwa 20.000 so genannte Retortenkinder zur Welt. Inzwischen seien es nur noch 10.000. „Die Zahl der Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ist mit etwa 1,6 Millionen aber gleich geblieben.“ Dies zeige, dass es in Deutschland viele Paare gibt, die diese Behandlung nicht bezahlen können. „Man muss sich fragen, ob sich Deutschland mit seiner vergleichsweise niedrigen Geburtenzahl eine solche Politik erlauben kann. Es sollte deshalb dringend überdacht werden, ob die Behandlungskosten nicht doch wieder von den Krankenkassen übernommen werden“, sagte Diedrich. Erste Bestrebungen hierzu gibt es bereits in Sachsen und auch im Saarland. Dort wird der Eigenanteil der Paare durch einen Fonds übernommen.
Selektiver Embryotransfer und Eizellspende als Luxusgut
Kann Paaren mit einer IVF-Behandlung nicht zum Wunschkind verholfen werden, gewinnt Geld als Erfolgsfaktor noch weiter an Bedeutung: Denn die aktuelle Gesetzeslage zwingt laut Diedrich viele Paare, in solchen Fällen im Ausland auf teure und in Deutschland verbotene Verfahren zurückzugreifen. „Behandlungen wie der selektive Embryotransfer oder auch die Eizellspende kosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro pro Zyklus. Die Inanspruchnahme dieser Behandlungen ist natürlich einkommensabhängig.“ Das Embryonenschutzgesetz in Deutschland müsse daher unbedingt überarbeitet werden, fordert Diedrich. „Damit auch in Deutschland die Paare mit Kinderwunsch nach dem neuesten wissenschaftlichen Stand behandelt werden können.“ Selektiver Embryotransfer und Eizellspende sollten dem Experten zufolge unter bestimmten Bedingungen auch in Deutschland erlaubt sein. „Es gibt zum Beispiel viele junge Frauen, bei denen erkrankungsbedingt die Eierstöcke entfernt werden mussten. Hier ist bei Kinderwunsch durchaus eine Indikation für eine Eizellspende gegeben.“ Ziel eines neuen Gesetzes müsse es sein, Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auch in Deutaschland nach dem neuesten internationalen Stand zu behandeln.
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Verteilung der Unfruchtbarkeit nach Geschlecht
Quelle: Gynäkologie und Geburtshilfe: Diedrich et al.; Grafik: DGGG
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Medizin
überregional
Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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