Sachverständigenkommission übergibt Gutachten zum Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zentrales Ergebnis: Bis zur echten Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern ist es noch ein weiter Weg.
Die Sachverständigenkommission liefert mit ihrem Gutachten zum ersten Mal eine umfassende Bestandsaufnahme der Gleichstellung in Deutschland. Die Analyse umfasst die Schwerpunkte Lebensverläufe, rechtlich verankerte Rollenbilder, Bildung, Erwerbsarbeit, Zeitverwendung und soziale Sicherung von Frauen und Männern im Alter. Die Kommission gibt darüber hinaus zahlreiche konkrete Empfehlungen für eine zukunftsweisende Gleichstellungspolitik.
Das Bundesfamilienministerium hatte 2008 die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission beauftragt, Gleichstellung in Deutschland zu analysieren, Zukunftsfelder für eine innovative Gleichstellungspolitik zu identifizieren und Handlungsempfehlungen zu formulieren. Das nun vorgelegte Gutachten bildet die Grundlage für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, der im Frühjahr/Sommer 2011 verabschiedet werden soll.
Deutschland hat Nachholbedarf in Sachen Chancengleichheit
Der Weg zu echter Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland noch weit – es besteht Handlungsbedarf. Prof. Dr. Ute Klammer, Vorsitzende der Sachverständigenkommission, sagte anlässlich der Übergabe des Gutachtens an den Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hermann Kues: „Gleichstellung muss Ziel und Bestandteil moderner Innovationspolitik sein, denn sie bedeutet nicht nur Kosten, sondern birgt auch erhebliches wirtschaftliches Potenzial. Die Nutzung aller Talente und die Erwerbstätigkeit von Frauen macht unsere Gesellschaft leistungsfähiger und stabilisiert so das Sozial- und Steuersystem. Politik und Wirtschaft müssen die Rahmenbedingungen dafür setzen, dass Frauen und Männer ihre Potenziale gemäß ihrer unterschiedlichen Präferenzen und Möglichkeiten in einzelnen Lebensphasen auf dem Arbeitsmarkt einbringen können.“
Die Kommission fordert unter anderem, Minijobs abzuschaffen, die Situation von privat pflegenden Frauen und Männern zu verbessern und eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte einzuführen.
Berufliche Entscheidungen mit langfristigen Folgen
Das Gutachten macht deutlich, welche Risiken durch Fehlanreize im Berufsleben insbesondere für Frauen bestehen. So führt die Subventionierung geringfügiger, nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für verheiratete Frauen im Falle einer Scheidung nicht selten zu eklatanten Mängeln bei den späteren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und in der sozialen Sicherung im Alter.
„Die gegenwärtige Minijobstrategie muss aus Perspektive der Geschlechtergleichstellung als desaströs bezeichnet werden“, so Prof. Dr. Ute Klammer. „Eine wirksame Gleichstellungspolitik muss solche Fehlanreize vermeiden und darauf achten, dass Entscheidungen keine negativen Folgen für bestimmte Bevölkerungsgruppen oder ein Geschlecht haben.
Gleichstellungspolitik muss vielfältige Lebensentwürfe unterstützen
Notwendig ist eine ganzheitliche Perspektive, die verschiedenste Lebensentwürfe unterstützt und den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern in den Blick nimmt. Denn nur auf diesem Weg lassen sich tatsächliche Wahlmöglichkeiten und gleiche Verwirklichungschancen für Frauen und Männer erreichen.
Das Gutachten und die Kurzfassung können online abgerufen werden unter www.gleichstellungsbericht.de
Mitglieder der Sachverständigenkommission:
Prof. Dr. Ute Klammer, Universität Duisburg-Essen (Vorsitz)
Prof. Dr. Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Cornelia Helfferich, Evangelische Hochschule Freiburg
Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Paul Nolte, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg
Prof. Dr. Martina Stangel-Meseke, BiTS Business and Information Technology School gGmbH Iserlohn
Die »Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht« ist in der Zentrale der Fraunhofer-Gesellschaft angesiedelt und unterstützt die eingerichtete Sachverständigenkommission administrativ und wissenschaftlich bei der Erstellung des ersten Bundesgleichstellungsberichts.
Pressekontakt:
Geschäftsstelle Gleichstellungsbericht
Fraunhofer-Gesellschaft
Dr. Markus Motz
Hansastr. 27 c
80686 München
Tel: 089 1205-2006
Fax: 089 1205-772006
markus.motz@zv.fraunhofer.de
http://www.fraunhofer.de/ueber-fraunhofer/geschaeftsstelle-gleichstellungsberich...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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