Der Philosophische Fakultätentag (PHFT) stellt fest, dass der Diebstahl geistigen Eigentums eine Verfehlung mit weitreichenden Folgen darstellt. Der akademische Grad eines Doktors/einer Doktorin ist eine akademische Würde. Der PhFT bekennt sich ausdrücklich zu einer strengen Qualitätssicherung bei akademischen Prüfungen.
Aus gegebenem Anlass stellt der PhFT fest, dass der Diebstahl geistigen Eigentums kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Verfehlung darstellt, die weitreichende juristische Folgen haben kann. Die wiederholte Nichtkennzeichnung benutzter Quellen in schriftlichen Arbeiten muss als Täuschungsversuch gewertet werden; als Konsequenzen drohen die Aberkennung der jeweiligen Prüfungsleistung, gegebenenfalls die Exmatrikulation sowie weitere Sanktionen.
Entgegen populistischer Ansichten bedeutet der akademische Grad eines Doktors/einer Doktorin kein schmückendes Beiwerk, dessen man sich aus Opportunitätsgründen einfach entledigt, sondern eine akademische Würde, die von der Universität verliehen wird. Voraussetzung dafür sind in den Geisteswissenschaften eine selbstständig verfasste Dissertation, mit der der Promovend/die Promovendin einen gewichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung von wissenschaftlichen Fragestellungen des jeweiligen Faches erbringt.
Der PhFT bekennt sich ausdrücklich zu einer strengen Qualitätssicherung bei akademischen Prüfungen und verwahrt sich nachdrücklich dagegen, Täuschungsversuche und die Bedeutung ehrenwörtlicher oder eidesstattlicher Erklärungen zu bagatellisieren.
Der PhFT befürchtet, dass ein schwindendes Unrechtsbewusstsein bei Verstößen gegen das Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit den guten internationalen Ruf des Wissenschaftsstandortes Deutschland nachhaltig schädigt und damit auch für die deutsche Wirtschaft Reputationsverluste zur Folge hat.
http://www.philosophischerfakultaetentag.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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