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21.07.2011 13:08

Anästhesisten gründen Ombudsgruppe: Gefälschten Publikationen in der Medizin vorbeugen

Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Nürnberg – Zweifel an der Redlichkeit von Doktorarbeiten sind derzeit aktuell. Ursachen für die Aberkennung eines Doktortitels sind beispielsweise Abschreiben, massive Fälschung von Dokumenten oder auch die doppelte Vorlage einer Arbeit an zwei Universitäten – so geschehen an deutschen Universitäten.

    Um derartigen Fällen und unredlichem Verhalten in der Wissenschaft noch effektiver vorzubeugen und gute wissenschaftliche Praxis zu befördern, hat das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) eine neu gegründete Ombudsgruppe eingerichtet. Das Gremium steht allen Mitgliedern der Fachgesellschaft für Fälle und Fragen möglicherweise unredlicher Forschung zur Verfügung.

    Jährlich entstehen hierzulande tausende medizinische Doktorarbeiten und wissenschaftliche Veröffentlichungen: Im Jahr 2008 etwa haben deutsche Hochschulen 7265 Dissertationen und 870 Habilitationen zuerkannt, so das Deutsche Ärzteblatt. Nicht immer sind sie Ergebnis redlicher Forschung. Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis reichen von mangelnder Sorgfalt bis hin zu bewusster Fälschung und Betrug. „Immer aber gefährden sie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Zuverlässigkeit wissenschaftlicher Ergebnisse und der Wissenschaftler untereinander“, sagt Professor Dr. med. Michael Zenz, Sprecher der Ombudsgruppe der DGAI aus Bochum.

    Das Gremium versteht sich als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung. Seine Verfahrensgrundsätze sind Vertraulichkeit, Fairness und Transparenz. Anästhesisten können sich jederzeit dorthin wenden, wenn sie Fragen zu guter wissenschaftlicher Praxis und deren Verletzung durch unredliches Verhalten haben. Dies betrifft insbesondere auch Personen, die den Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten haben.

    "Die Deutsche Anästhesie hat glücklicherweise bisher keine Probleme mit Dissertationen oder Habilitationen gehabt. In dem Bemühen, diesen Zustand zu erhalten und jungen Kollegen in rechtlichen und ethischen Fragen zu helfen, hat das Präsidium diese Gruppe gebildet“, sagt der Generalsekretär der DGAI, Professor Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van Aken aus Münster, der dazu gerne nähere Auskünfte erteilt.

    Um unredliches Vorgehen in der Wissenschaft zu verhindern, hat die DGAI bereits 2001 eigene Empfehlungen „zur Sicherung guten wissenschaftlichen Verhaltens“ vorgelegt. Auf Initiative des Präsidiums unter der Präsidentschaft von Professor Dr. med. Gabriele Nöldge-Schomburg, Rostock, wurden diese Empfehlungen auf heutige Rechtskonformität überprüft, angepasst und bestätigt. Sie führen beispielsweise Prinzipien für wissenschaftliches Arbeiten, Leistungsverantwortung, Datensicherung und die Betreuung junger Forscher auf. Als weiteres Werkzeug zur Unterstützung guten und korrekten urheberschaftlichen Handelns wurde die Ombudsgruppe gegründet. „Zwar können Regeln für gute wissenschaftliche Praxis und auch Ombudspersonen nicht alle Verstöße verhindern“, so Zenz. „Sie fördern jedoch das Bewusstsein dafür und ermöglichen aktives Gegensteuern“. Bei Konflikten in einer Forschergruppe ist deren Leiter verpflichtet, darüber zu informieren. Ansprechpartner in der Forschungskommission müssen außerdem Rat suchenden Forschern im Vertrauen zuhören und sich darum bemühen, die Probleme zu klären. In schweren Fällen sollten sich diese an das Ombudsgremium der DGAI wenden. Ihr gehören neben Professor Zenz Professor Dr. med. Walter Schaffartzik aus Berlin an und Professor Dr. med. Helmut Schwilden aus Erlangen an.

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat bereits 1998 Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis verabschiedet. Bis heute hat das DFG-Ombudsgremium mehr als 400 Fälle bearbeitet. Auch an jeder deutschen Hochschule und Forschungseinrichtung arbeiten mittlerweile Ombudspersonen. Die DGAI greift mit ihrer Ombudsgruppe aktuelle Entwicklungen aktiv auf und verpflichtet sich einmal mehr einer guten wissenschaftlichen Praxis. Weitere Informationen zur Ombudsgruppe und den Empfehlungen der DGAI finden Interessierte auf der Homepage http://www.dgai.de.

    Kontakt für Journalisten:
    Anna Voormann
    DGAI/BDA-Pressestelle
    Postfach 30 11 20
    70451 Stuttgart
    Tel: 0711 8931-552
    Fax: 0711 8931-167
    E-Mail: voormann@medizinkommunikation.org


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    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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