Berlin, 19.10.2011: Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie begrüßt den Vorstoß von Verkehrsminister Ramsauer zur Einführung der Helmpflicht. Unfallchirurgen forderten zuletzt im Mai 2011 eine gesetzliche Helmpflicht, um der rückläufigen Helmtragequote entgegenzuwirken. Kopfverletzungen sind die Ursache für die Hälfte aller Todesfälle bei unbehelmten Radfahrern. Unter Berücksichtigung dieser Verletzungssituation sind eine konsequente öffentliche Diskussion und das Vorantreiben einer gesetzlichen Helmpflicht nach wie vor zwingend erforderlich, teilt Professor Dr. Tim Pohlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, mit.
Statement der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie:
Helmpflicht für Radfahrer in Deutschland
Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) ist als Vertretung der unfallchirurgisch tätigen Ärzte in Deutschland für das konsequente Tragen eines Fahrradhelms während des Radfahrens. Zudem unterstützt sie Initiativen in Deutschland, eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer einzuführen.
Die klinische Erfahrung der Unfallchirurgen zeigt, dass das Tragen eines Fahrradhelms in vielen Fällen schwere Kopfverletzungen verhindern oder abmildern konnte und in Einzelfällen lebensrettend war.
Analog den Erfahrungen nach der Einführung der Gurtpflicht für Autofahrer und der Helmpflicht für Motorradfahrer ist nur durch eine gesetzliche Vorgabe eine deutlich messbare Reduktion von Verletzungen und Verletzungsfolgen zu erwarten.
Jedoch sollte in der teilweise sehr emotional geführten Diskussion zur Durchsetzbarkeit einer gesetzlichen Verankerung nicht unnötig Energie verloren gehen. Das eigenverantwortliche Tragen eines Fahrradhelms ist eine vergleichsweise einfach zu realisierende Schutzmaßnahme. Allerdings ist die Helmtragequote rückläufig. Während 2009 noch 11 Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm trugen, waren es 2010 nur noch neun Prozent. Unter dem Aspekt der Freiwilligkeit muss daher eine Intensivierung der aufklärenden Präventionsarbeit stattfinden, um dem Fahrradfahrer den Nutzen einer persönlichen Schutzausrüstung zu verdeutlichen.
Die diskutable Einschränkung in der persönlichen Entscheidungsfreiheit durch eine gesetzliche Fahrradhelmpflicht betrachtet die DGU vor dem Hintergrund der unfallchirurgischen Versorgung von verunfallten Fahrradfahrern als zweitrangig. Bei der Behandlung der Unfallverletzten bis zur Wiederherstellung in Familie, Beruf und Freizeit durch Orthopäden und Unfallchirurgen sehen diese eher die vielen Einzelschicksale von Patienten jeden Alters und das persönliche, oftmals langfristige Leid für Betroffene und Angehörige.
Ein gesundes Gefahrenbewusstsein, eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz der Notwendigkeit persönlicher Präventionsmaßnahmen, die Weiterentwicklung modisch angepasster, funktioneller und bezahlbarer Helme und Schutzvorrichtungen, zusammen mit erweiterten begleitenden Maßnahmen zur Förderung eines risikoarmen Fahrradverkehrs sind nötig, um die Freude an der Bewegung mit dem Fahrrad zu fördern und gleichzeitig das Verletzungsrisiko zu verringern!
Weitere Informationen auch in der Pressemitteilung „Fahrradfahren – ein unterschätztes Risiko!“
vom 03.05.2011 unter:
http://www.dgu-online.de/pdf/allgemeines/presse/pressemitteilungen/2011_05_03_Fa...
Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V.
Susanne Herda, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin
Telefon +49 30 2021-5490
Telefax +49 30 2021-5491
Mail: office@dgu-online.de
Prof. Dr. Tim Pohlemann, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie
Foto: UKS
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medizin, Politik, Sportwissenschaft, Verkehr / Transport
überregional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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