Mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge sind ein wichtiger Ansatz, um das Tarifsystem in Deutschland zu stabilisieren. Neue gesetzliche Regelungen, welche die bislang hohen Hürden für Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) senken, tragen dazu bei, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sicherzustellen. Zu diesem Ergebnis kommen Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten. Die Tarifexperten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung verweisen in ihrer Stellungnahme für die heutige Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales auf positive Erfahrungen, die europäische Nachbarstaaten mit einer Stärkung der Allgemeinverbindlicherklärung gemacht haben. Gegenstand der Experten-Anhörung sind drei Gesetzesanträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke.
In Deutschland wurden 2010 nur noch 60 Prozent der Beschäftigten nach Tarif bezahlt, zeigen die Forscher. Die Tarifbindung ist seit Ende der 1990er Jahre um knapp 15 Prozentpunkte zurückgegangen. Damit liegt die Bundesrepublik deutlich hinter dem Gros der westeuropäischen Staaten zurück.
Ein wesentlicher Grund: In Frankreich, Belgien, Spanien, den Niederlanden oder Finnland sind Tarifverträge häufiger allgemeinverbindlich. Das heißt, sie gelten über die abschließenden Tarifparteien hinaus für alle Unternehmen einer Branche. In diesen Ländern liegt die Tarifbindung zwischen 80 und 96 Prozent. Sogar 99 Prozent Tarifbindung besteht in Österreich, wo über eine Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der Wirtschaftskammer ein funktionales Äquivalent zur Allgemeinverbindlichkeit besteht. Der europäische Vergleich der Wissenschaftler zeigt auch: Weit reichende Allgemeinverbindlicherklärungen gibt es sowohl in Ländern mit einem relativ hohen als auch mit einem niedrigen gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Dieser reicht in den betrachteten EU-Ländern von 70 Prozent in Finnland bis 8 Prozent in Frankreich.
In Deutschland hingegen sind nur noch rund 1,5 Prozent der Tarifverträge allgemeinverbindlich, so Bispinck und Schulten. Anfang der 1990er Jahre lag der Anteil noch bei 5,4 Prozent. Stark an Bedeutung gewonnen hat das Arbeitnehmerentsendegesetz. Dieses gilt inzwischen für zehn Branchen; in drei weiteren ist seine Anwendung geplant. Allerdings setzt es zumeist lediglich Mindestlöhne, während die klassische AVE die gesamte Entgelttabelle und weitere, auch manteltarifvertragliche Regelungen umfassen kann.
Die drei vorliegenden Gesetzesanträge der verschiedenen Fraktionen setzten an wichtigen Punkten an, um das Instrument der Allgemeinverbindlichklärung zu revitalisieren, erklären Bispinck und Schulten. Die Forscher bewerten unter anderem die folgenden darin enthaltenen Vorschläge positiv:
Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes in zweierlei Hinsicht: Erstens beim Geltungsbereich, der prinzipiell auf alle Branchen ausgeweitet werden soll. Damit könne das Gesetz deutlich flexibler und problembezogener angewandt werden als heute, schreiben die WSI-Experten. Die Öffnung räumt den Tarifparteien jeweils die Möglichkeit ein, einen Mindestlohntarifvertrag abzuschließen. Ob und inwieweit sie davon Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen.
Zweitens sehen die Anträge vor, dass auch bei einer AVE nach dem Entsendegesetz nicht nur ein Mindestlohn, sondern möglichst die gesamte Entgelttabelle verbindlich werden. Dieses Verfahren böte „den Vorzug, dass einem Sogeffekt nach unten vorgebeugt“ würde, so Bispinck und Schulten.
Reformen im Tarifvertragsgesetz: Bislang gilt: Um eine AVE beantragen zu können, müssen die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer einer Branche beschäftigen. Dieses Quorum sei hoch und angreifbar, betonen die Forscher. „So wird eine AVE gerade dann erschwert, wenn die sozialpolitische Notwendigkeit einer AVE aufgrund sinkender Tarifbindung dringlicher wird.“ Eine Absenkung oder Abschaffung der Schwelle sei daher sinnvoll.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist aus Sicht der Forscher die Zusammensetzung des Tarifausschusses beim Bundesarbeitsministerium, der eine AVE befürworten muss. Bislang haben darin die Spitzenverbände der Tarifparteien eine entscheidende Position. Nach Analyse der Wissenschaftler trug aber insbesondere die „restriktivere Haltung“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) entscheidend zum deutlichen Rückgang der AVE in den vergangenen Jahren bei – in einzelnen Fällen auch gegen das Votum des betreffenden Branchen-Arbeitgeberverbandes. Für eine Fortentwicklung böten sich aus Sicht der Forscher zwei Möglichkeiten an: Entweder den Tarifausschuss fallbezogen um je einen Vertreter der Branchentarifparteien zu erweitern. Oder dem Tarifausschuss lediglich eine beratende Funktion zuzuweisen, während die letztliche Entscheidung über die AVE – wie beim Entsendegesetz – beim Arbeitsministerium liegt.
Die Stellungnahme von Dr. Reinhard Bispinck und Dr. Thorsten Schulten:
http://www.boeckler.de/pdf/wsi_ta_staerkung_des_tarifsystems_stellungnahme_bunde...
Ansprechpartner in der Hans-Böckler-Stiftung
Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 0211-7778-232
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de
Dr. Thorsten Schulten
WSI-Tarifexperte
Tel.: 0211-7778-239
E-Mail: Thorsten-Schulten@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
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Deutsch
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