Deutsche Schmerzgesellschaft feiert Erfolg für Patienten und Ärzte
Die Schmerzmedizin wird verbindliches Prüfungsfach für alle angehenden Ärzte. Der Bundesrat gab am Freitag (11.5.) grünes Licht für diese Änderung der Approbationsordnung, die damit um einen Querschnittsbereich 14 ergänzt wird. „Diese Änderung ist für uns und vor allem für die von Schmerz betroffenen Patienten eine sehr gute Nachricht“, freut sich Prof. Dr. Wolfgang Koppert, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft. „Sie ist das Resultat eines über viele Jahre andauernden Bemühens der Deutschen Schmerzgesellschaft – damals noch DGSS – bereits im Studium strukturierte Wissensinhalte zum Thema Schmerz fest zu verankern.“
Versorgung Schmerzkranker wird sich deutlich verbessern
Geschätzte 17 Prozent aller Deutschen leiden unter chronischen Schmerzen, die nicht nur die Patienten teils erheblich einschränken, sondern die Sozialkassen auch mit rund 25 Milliarden Euro jährlich belasten. Ein großer Teil des Leids und der Kosten würden sich vermeiden lassen, würden Ärzte besser in Schmerzmedizin ausgebildet. Denn rechtzeitig richtig behandelt, muss aus einem akuten Schmerz kein chronischer werden. „Die Änderung der Approbationsordnung wird mittelfristig zu einer deutlichen Verbesserung der schmerztherapeutischen Versorgung der Patienten führen, weil zu einem früheren Zeitpunkt die richtigen Weichen in der Behandlung insbesondere chronisch schmerzkranker Patienten gestellt werden können“, ist Dr. Andreas Kopf (Leiter des Schmerz- und Palliativzentrums der Charité, Campus Benjamin Franklin, und federführend beteiligt an der Entwicklung des Kerncurriculums Schmerztherapie der Schmerzgesellschaft) sicher.
Wunsch der Studierenden nach mehr Wissen
Darüber hinaus entspricht die Änderung in besonderem Maße dem Wunsch vieler Studierender nach mehr Wissensvermittlung auf diesem zentralen Gebiet der Medizin. Ein erster Schritt in diese Richtung war das Kerncurriculum Schmerztherapie der Deutschen Schmerzgesellschaft, das die wichtigsten Informationen zum Thema in 14 Unterrichtsstunden vermittelt. Es ist seit 2008 in etwa zwei Dritteln der Medizinischen Fakultäten in Deutschland im Einsatz und wird derzeit aufgrund der Erfahrungen revidiert. „Etwa drei Viertel der Fakultäten lehren Schmerztherapie in irgendeiner Form. Aber erst durch die Änderung der Approbationsordnung wird die Schmerzmedizin zum verbindlichen Prüfungsfach und erlangt das erforderliche Gewicht“, so Prof. Koppert. Ermöglicht wurde dieser Erfolg jetzt nicht zuletzt durch die sehr enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI).
Ansprechpartner
Prof Dr. med. Wolfgang Koppert, M.A., Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover, Tel. 0511/5322388, E-Mail: Koppert.Wolfgang@mh-hannover.de
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