Jede fünfte Stelle, die 2012 neu besetzt wurde, war eine Teilzeitstelle. Drei Viertel dieser Teilzeitstellen wurden mit einer Frau besetzt. Das berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Donnerstag.
Betriebe können über Teilzeitstellen ihr Arbeitsvolumen leichter dem aktuellen Bedarf anpassen und Engpässe überbrücken, erklären die IAB-Forscher. Beschäftigten bieten Teilzeitstellen die Möglichkeit, Beruf und Familie besser zu vereinbaren.
Teilzeitbeschäftigung kann den Weg zurück in den Arbeitsmarkt ebnen: Im Jahr 2012 waren acht Prozent der neu eingestellten Teilzeitbeschäftigten zuvor länger als ein Jahr arbeitslos. 14 Prozent kamen aus der Stillen Reserve, das heißt, sie waren nicht erwerbstätig, aber auch nicht arbeitslos gemeldet. Bei der Besetzung von Vollzeitstellen kommen diese Personengruppen hingegen wesentlich seltener zum Zuge: Lediglich zwei Prozent der Neueinstellungen auf Vollzeitstellen sind ehemals Langzeitarbeitslose, weitere zwei Prozent entfallen auf Personen aus der Stillen Reserve.
Die Forscher schreiben: „Teilzeitarbeit übernimmt hier also eine Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt. Der so erleichterte Wiedereinstieg sollte sich allerdings nicht zur Teilzeitfalle entwickeln, indem eine gewünschte Rückkehr auf Vollzeitstellen verwehrt bleibt“. Ein dauerhafter Verbleib in Teilzeitarbeit führe zu geringeren Rentenanwartschaften und erhöhe das Risiko der Altersarmut. Dazu kämen noch Einbußen beim Einkommen sowie Nachteile für die Karriere. Teilzeitbeschäftigten müsse ermöglicht werden, ihre wöchentliche Arbeitszeit schrittweise wieder auszuweiten – beispielsweise wenn die Kinder älter geworden sind. „Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle, Angebote zur Telearbeit und Möglichkeiten zur Kinderbetreuung sind Teile einer familienfreundlichen Personalpolitik, mit der Betriebe auf die familiäre Situation bzw. die Wünsche von Stellensuchenden eingehen und qualifiziertes Personal rekrutieren können“, so die Autoren der IAB-Studie.
Die IAB-Studie bezieht sich ausschließlich auf sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung, Minijobs sind darin nicht berücksichtigt.
http://doku.iab.de/kurzber/2013/kb1913.pdf
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