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28.11.2014 19:14

Kann man Recht „übersetzen“?

Bernd Frye Marketing und Kommunikation
Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Ringvorlesung mit neuen Perspektiven auf Recht und Rechtstransfer beginnt am 4. Dezember 2014

    FRANKFURT. Was passiert, wenn rechtliche Normen in einen neuen kulturellen oder sprachlichen Kontext übertragen werden? Wie verändert sich das Recht, wie verändert sich seine Normativität? Vor allem auch diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Ringvorlesung „Translating Normativity: New Perspectives on Law and Legal Transfers“, veranstaltet vom Exzellenzcluster „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ an der Goethe-Universität in besonderer Zusammenarbeit mit dem Partner des Exzellenzclusters, dem Frankfurter Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte.

    Die vier Termine umfassende Reihe beginnt am 4. Dezember 2014 mit Dr. Simone Glanert. Sie lehrt an der Kent Law School und geht in ihrem Vortrag der Frage nach, was die Diskussionen um ein gemeinsames europäisches Recht von Goethes Idee der „Weltliteratur“ lernen könnten („One European private law, more than one language: in vindication of Goethe“). Höhepunkt und zugleich Abschluss der kleinen Reihe ist der Vortrag des Cambridge-Historikers Peter Burke zum Thema „Translating norms: strength and weakness of a concept“. Burke, der durch seine Werke zur Renaissance und deren Sozialgeschichte international als einer der bedeutendsten Kulturhistoriker gilt, wird in diesem Vortrag einige grundlegende Betrachtungen zu kulturellen Übersetzungsprozessen anstellen.

    Ziel der Ringvorlesung ist es, das komplexe Zusammenspiel zwischen dem Fremden und dem Eigenen in interkulturell verflochtenen Rechtsbildungsprozessen zu diskutieren. Recht und rechtliches Wissen waren im Laufe der Geschichte stets über Kulturgrenzen hinweg in Bewegung. Die Aufnahme fremden, ausländischen Rechts erfolgte teils freiwillig, teils wurde sie von außen erzwungen, etwa im Zuge von Kolonialisierungsprozessen. Oft änderten sich hierdurch nicht nur einzelne Gesetze und Verordnungen, sondern die Struktur rechtlichen Denkens insgesamt.

    Historisch ist hier etwa an die Rezeption römischen Rechts in Europa seit dem Mittelalter zu denken, an die Herausbildung eines „derecho indiano“ im frühneuzeitlichen Hispano-Amerika oder die Übernahme europäischen Rechts in Ostasien im 19. Jahrhundert. Doch auch aktuell spielt der Transfer von Recht eine wichtige Rolle: Nach Systemumbrüchen oder Regimewechseln sowie im Rahmen der juristischen Entwicklungszusammenarbeit dient ausländisches Recht regelmäßig als Vorbild bei der Erschaffung einer stabilen und funktionsfähigen Rechtsordnung.

    Was passiert, wenn rechtliche Normen von einer anderen Kultur aufgenommen und in eine andere Sprache übersetzt werden? Die rechtswissenschaftliche Forschung zeigt, dass Recht nicht schlicht durch die Hand des Gesetzgebers geschaffen wird, sondern stets verwoben ist mit Sprache und Tradition. Ist Recht also überhaupt übersetzbar? Wie verschiebt sich durch Übersetzung seine Bedeutung, wie verändert sie seine normative Wirkung?

    Die Vorträge der Ringvorlesung versuchen Antworten auf diese Fragen zu geben. Sie tun dies, indem sie die Aufnahme fremder normativer Ordnungen als einen Vorgang der „kulturellen Übersetzung“ verstehen. Mit diesem Begriff soll aufgezeigt werden, dass es zur Erklärung dieser Vorgänge eines komplexeren Modells bedarf als das eines linearen Gebens und Nehmens. Der Begriff der „kulturellen Übersetzung“ lädt dazu ein, den Blick auf die Begegnung, die Verständigung und Aushandlung, Widerstände und Eigendynamiken zu richten und hierdurch einen Einblick zu bekommen, wie vielschichtig die durch die Aufnahme fremden Rechts angeregten gesellschaftlichen Prozesse waren und sind.

    Die Ringvorlesung stellt den Fokus bewusst weit: Neben dem Recht wird es auch um politische Philosophie, Religion und Technik als normative Ordnungen gehen. Dieser breite Zugriff ermöglicht es zu vergleichen: Wie reagieren unterschiedliche normative Ordnungen, wenn sie in andere kulturelle Kontexte „übersetzt“ werden? Wo reagiert das Recht auf eine ganz eigene Weise, wo lassen sich Gemeinsamkeiten ausmachen? Auf diese Weise sollen nicht nur Einblicke in die Funktionsweise von Recht gewonnen werden, sondern auch von Normativität insgesamt.

    Die Termine im Überblick:

    4. Dezember 2014, 18.15 Uhr
    Dr. Simone Glanert (Kent Law School, UK)
    One European private law, more than one language: in vindication of Goethe
    Campus Westend, Casino, 1801

    16. Dezember 2014, 18.15 Uhr
    Prof. Dagmar Schäfer (Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, Berlin)
    Das ethische Produkt, oder wie man Moral in Material übersetzt. Regeln für Herrscher von Qiu Jun (1421-1495)
    Campus Westend, Hörsaalzentrum, HZ10

    20. Januar 2015, 18.15 Uhr
    Javier Ferndández Sebastián (Universidad del País Vasco, Bilbao, Spain)
    Translating political vocabularies in the Iberian Atlantic. Historical semantics and conceptual transfer
    Campus Westend, Hörsaalzentrum, HZ11

    5. Februar 2015, 18.15 Uhr
    Peter Burke (University of Cambridge, UK)
    Translating norms: strengths and weaknesses of a concept
    Campus Westend, Casino 1801

    Kontakt: Dr. Lena Foljanty, Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, Tel. (069) 78978-186, foljanty@rg.mpg.de, http://www.rg.mpg.de, http://www.normativeorders.net


    Weitere Informationen:

    http://www.normativeorders.net/de/veranstaltungen/ringvorlesungen - Programm


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, jedermann
    Geschichte / Archäologie, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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