Bochumer Studie zeigt: Ärztlich assistierte Selbsttötung ist in der Praxis selten
Aber: Nur wenige Ärzte unterstützen ein berufsrechtliches Verbot
RUB-Medizinethiker befragten über 700 Ärztinnen und Ärzte
Die Einstellungen gegenüber der aktuell viel diskutierten ärztlich assistierten Selbsttötung sind auch innerhalb der Ärzteschaft unterschiedlich. Ein Verbot befürwortet allerdings nur eine Minderheit von 25% der Ärzte. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum (Direktor: Prof. Dr. Dr. Jochen Vollmann) unter Leitung von PD Dr. Jan Schildmann. Die Forscher befragten dafür 734 Ärztinnen und Ärzte.
Es zeigte sich, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung in der Praxis sehr selten ist. Häufig werden in der letzten Lebensphase Maßnahmen zur Symptomlinderung und Begrenzung medizinischer Maßnahmen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Deutsche Medizinische Wochenschrift veröffentlicht.
Ärztlich assistierte Selbsttötung: Nur ein Viertel möchte ein berufsrechtliches Verbot
40% der befragten Mediziner können sich vorstellen, unter bestimmten Bedingungen ärztliche Assistenz zur Selbsttötung zu leisten, während sich 42% dies nicht vorstellen können. In der Praxis ist eine ärztlich assistierte Selbsttötung, bei der der Patient die letzte Handlung durchführt, selten. Im Rahmen der Studie wurde nur ein Fall (0,3%) berichtet. Ein berufsrechtliches Verbot der ärztlich assistierten Selbsttötung, wie es vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützt wird, befürworten nur 25% der Befragten. 34% lehnen dies ab und 41% sind unentschieden. „Das vom Vorstand der Bundesärztekammer unterstützte berufsrechtliche Verbot wird nur von einer Minderheit der Ärzte befürwortet“, kommentiert Studienleiter Jan Schildmann das Ergebnis. „Innerhalb der Ärzteschaft gibt es, wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, unterschiedliche Werthaltungen zu kontroversen ethischen Themen. Dieser Wertepluralismus kann nicht durch Mehrheitsentscheidungen geregelt werden“, ergänzt Jochen Vollmann.
Handlungspraxis am Lebensende: nur wenige Fälle „aktiver Sterbehilfe“
403 der befragten Ärzte berichteten, dass sie mindestens einen erwachsenen Patienten betreut hatten, der innerhalb der letzten zwölf Monate gestorben war. Bei 87% dieser Fälle von verstorbenen Patienten wurden symptomlindernde Maßnahmen durchgeführt. Bei mehr als der Hälfte der Patienten (51%) wurde auf eine medizinische Maßnahme verzichtet (sogenannte passive Sterbehilfe) und immerhin 20% der befragten Ärzte berichteten, dass mit diesem Verzicht eine Verkürzung der Lebenszeit beabsichtigt gewesen war. „Entscheidungen über die Durchführung beziehungsweise die Begrenzung medizinischer Maßnahmen sind in der klinischen Praxis nicht nur häufig, sondern werfen vielfach auch ethisch relevante Fragen auf“, kommentiert Jan Schildmann diese Ergebnisse. Die sogenannte aktive Sterbehilfe, also die (strafrechtlich verbotene) Verabreichung einer Substanz mit dem Ziel der Tötung des Patienten wurde in zwei Fällen angegeben (0,6%).
Empirisch-ethische Analysen als Voraussetzungen für die Diskussion
Die Bochumer Forscher konnten die Untersuchung mit Unterstützung von nur fünf der 17 Landesärztekammern durchführen. „Die fehlende Kooperation der Mehrheit der Landesärztekammern ist sehr bedauerlich und behindert die wissenschaftliche Forschung in diesem wichtigen Bereich“, kritisiert Jochen Vollmann. „Gerade in ethisch und gesellschaftlich kontroversen Fragen wie der Handlungspraxis am Lebensende können empirische Forschungsergebnisse einen wichtigen Beitrag zu einer informierten ethischen und politischen Diskussion leisten“, betont Jan Schildmann.
Forschungsförderung
Die empirische Untersuchung ist Bestandteil klinisch-ethischer Forschungsvorhaben im Rahmen der durch das NRW-Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung geförderten NRW-Nachwuchsforschergruppe „Medizinethik am Lebensende: Norm und Empirie“ (Leiter: PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A.).
Titelaufnahme
Schildmann J, Dahmen B, Vollmann J.: Ärztliche Handlungspraxis am Lebensende. Ergebnisse einer Querschnittsumfrage unter Ärzten in Deutschland. Deutsche Medizinische Wochenschrift. DOI 10.1055/s-0034-1387410
Weitere Informationen
PD Dr. med. Jan Schildmann, M.A., Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum, Malakowturm, Markstr. 258a, 44799 Bochum, Tel.: 0234/32-23394, E-Mail: jan.schildmann@rub.de, E-Mail: jochen.vollmann@rub.de
http://www.rub.de/malakow - Homepage des Instituts
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medizin, Recht
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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