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11.12.2014 18:02

Zeit ist Leben: Kritik an Verlängerung von Hilfsfristen für Notarzteinsätze

Susanne Herda Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V.

    Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) kritisiert die aktuellen Planungen zu einer Gesetzesänderung im Land Baden-Württemberg, die Hilfsfristen bei einem Notfalleinsatz aufgrund von Personal- und Ressourcenknappheit von zehn auf zwölf Minuten zu verlängern.

    „Diese Entwicklungen sind rückwärtsgewandt. Wir müssen Überlebenschancen verbessern, nicht minimieren. Die Wahrscheinlichkeit, einen Herz-Kreislauf-Stillstand unbeschadet zu überleben, nimmt ohne Therapie pro Minute um etwa zehn Prozent ab. Im Interesse der Patienten sollte die Hilfsfrist statt verlängert eher auf acht Minuten reduziert werden“, sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU).

    Unter „Hilfsfrist“ versteht man den Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und Eintreffen der Rettungskräfte am Einsatzort. Die Festlegung dieser Hilfsfrist ist Ländersache und damit in 16 unterschiedlichen Rettungsdienstzeitgesetzen geregelt. Tatsächlich reicht sie von acht Minuten in dicht besiedelten Gebieten Nordrein-Westfalens bis hin zu maximal 17 Minuten in ländlichen Gebieten Thüringens. In Baden-Württemberg gab es immer wieder Kritik, weil Retter und Notärzte nicht innerhalb der vorgesehenen zehn Minuten am Einsatztort waren.

    „Es wäre im wahrsten Sinne des Wortes lebensgefährlich, wenn man die strukturellen Probleme, die durch Geldmangel und Ressourcenknappheit eigentlich dahinter stecken, mit einer leichtfertigen Verlängerung der Hilfsfrist löst“, sagt Hoffmann, der als Ärztlicher Direktor an der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik in Frankfurt am Main tätig ist.

    Seit mehreren Jahren leidet der Rettungsdienst an Geldmangel und verfügbarer Kompetenz – insbesondere in ländlichen Regionen können die Notarztstandorte häufig nicht mit einer ausreichenden Anzahl an Notärzten abgedeckt werden. Unter anderem diese Problematik führte nach langen Diskussionen 2013 zur Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter. Er löst den bisherigen Rettungsassistenten ab und soll eigenverantwortlich Tätigkeiten auch im invasiven Bereich übernehmen – das schließt beispielsweise auch die intravenöse Medikamentengabe ein. Der Notarzt soll in Baden-Württemberg daher zukünftig bis zu 18 Minuten Zeit bis zum Eintreffen am Einsatzort haben (1). Die Zwischenzeit soll durch qualifizierte Notfallsanitäter überbrückt werden. DGOU und DGU begrüßen diese Qualifikationsmaßnahmen für ehemalige Rettungsassistenten, sehen aber die Gefahr, dass es durch eine Verlängerung von Hilfsfristen und einen zeitlichen Aufschub des Notarzteinsatzes letztlich zu einer schleichenden Substitution des bewährten Notarztsystems in Deutschland durch ein nicht arztgestütztes System (Paramedic-System) kommen könnte, wie es beispielsweise in den USA der Fall ist. Dies nicht zuletzt aus Kostengründen. Die medizinisch-qualitativen Vorteile eines Notarztes am Einsatzort insbesondere für Schwerverletzte sind hingegen in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegt.

    Zudem hinken gegenwärtig die Bundesländer bei den neu zu gestaltenden Ausbildungsinhalten für den Notfallsanitäter hinterher – von einer bundesweit einheitlichen Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes ist man derzeit weit entfernt. „Das erfüllt uns mit Sorge“, sagt Hoffmann. Am Einsatzort ist eine qualifizierte Teamarbeit zwischen Notarzt und Notfallsanitäter erforderlich. Hier gilt: Zeit ist Leben. Eine weitere Verlängerung der ohnehin vielerorts schon zu langen Hilfsfristen sei nicht akzeptabel. „Die Argumentation mit einer, wenn auch zeitlich begrenzten, Substitution des Notarztes durch ̕Notfallsanitäter ist eine leicht durchschaubare politische Mogelpackung und aus ärztlicher Sicht im vitalen Interesse der Patienten abzulehnen“, so Hoffmann.

    Weitere Informationen unter www.dgu-online.de:
    Pressemitteilung vom 19.3.2013: Sicherheit von Notfallpatienten leichtfertig aufs Spiel setzen? Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) kritisiert geplantes Notfallsanitätergesetz (NotSanG)

    (1) Quelle: dpa/lsw-Meldung vom 8. Dezember 2014: Das Warten auf den Notarzt soll ein Ende haben: Das Land will die Rechte von Sanitätern und Ehrenamtlichen stärken. Und verlängert gleichzeitig die Hilfsfrist, an die Retter und Ärzte gebunden sind.

    Kontakt für Rückfragen:
    Susanne Herda
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
    Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
    Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
    Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
    E-Mail: presse@dgou.de


    Weitere Informationen:

    http://www.dgou.de
    http://www.dgu-online.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Organisatorisches
    Deutsch


     

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