Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) und der Berufsverband der niedergelassenen Kinderchirurgen Deutschlands (BNKD) nehmen den „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember zum Anlass, Eltern und Angehörige auf die besonderen Gefahren für Babys und Kinder durch heiße Flüssigkeiten wie Tee, Punsch oder Suppe hinzuweisen.
Die Haut von Kindern unter fünf Jahren ist nur einen halben Millimeter und damit teilweise nur ein Viertel so dick wie die Haut von Erwachsenen. Versehentlich ausgeschüttete heiße Flüssigkeiten richten bei den Kleinen daher häufig großen Schaden an. So kann bei Kindern bereits eine Tasse heißen Tees bis zu 30 Prozent der Körperoberfläche schwer schädigen und zu bleibenden Narben führen. Über 70 Prozent der thermischen Verletzungen von Kindern beruhen auf Verbrühungen, so die Kinderchirurgen.
„Aufgrund ihres geringeren Hautdurchmessers und ihrer relativ größeren Körperoberfläche erleiden Kinder im Vergleich zu Erwachsenen schon bei vermeintlich kleinen thermischen Unfällen viel tiefer gehende Verletzungen der Hautschichten“, erläutert Dr. Verena Ellerkamp, Kinderchirurgische Oberärztin an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Tübingen. „Schon zehn Sekunden mit über 50 Grad heißer Flüssigkeit reichen aus, um kindliche Haut nachhaltig zu verletzen und eine bis zu drittgradige Verbrennung, also vollständige Zerstörung der Haut, zu verursachen“, ergänzt sie. Zum Vergleich: Bei einem Erwachsenen führt dies lediglich zu einer kurzzeitigen, schmerzhaften Rötung und vielleicht zur Blasenbildung. Mit hoher Wahrscheinlichkeit heilt sie folgenlos ab. Bei Kindern jedoch sind lebenslange Narben die Folge. Oft sind sie nicht nur entstellend, sondern ziehen zudem zahlreiche Korrekturoperationen nach sich. „Das kann sich bis in das Erwachsenenalter hineinziehen“, so Ellerkamp, die an der Leitlinie über thermische Verletzungen im Kindesalter federführend beteiligt war.
Dieses Leid für Betroffene und ihre Angehörigen gilt es möglichst zu vermeiden. Experten schätzen, dass Sicherheitsvorkehrungen und Wachsamkeit etwa 60 Prozent dieser Verletzungen verhindern könnten. „Dazu gehört, die Teetasse abzustellen, wenn man ein Kleinkind auf den Arm nimmt, oder ein Herdgitter anzubringen“, sagt Ellerkamp. Zudem sei es wichtig, die Sicherheitsmaßnahmen laufend an den wachsenden Radius des Kindes anzupassen.
Ist nach einer leichten Verbrühung die Haut nur gerötet oder bildet kleine Blasen, können Eltern sie mit Kühlung und Salben selber behandeln. Das Wasser dürfe jedoch nicht eiskalt, sondern sollte lauwarm sein, so die Empfehlung der Kinderchirurgen. Cool Packs oder gar Eis können die Haut schädigen und zu Unterkühlung führen.
„Alle anderen Verletzungen gehören in die Hand eines Arztes“, betont Dr. Tobias Schuster, Pressesprecher der DGKCH aus Augsburg. Dieser könne Ausmaß und Schwere der Verletzung einschätzen und rasch die richtigen Schritte einleiten, um die Wunde angemessen zu versorgen und Narben und Infektionen zu vermeiden. Der erstbehandelnde Arzt kann zudem entscheiden, ob der Transport in ein Zentrum oder eine Spezialisierte Klink für brandverletzte Kinder notwendig ist. In Deutschland gibt es 19 Zentren für Kinderchirurgen warnen vor Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten. schwerbrandverletzte Kinder mit 59 Betten sowie an vielen größeren Krankenhäusern auf Verbrennungen spezialisierte Abteilungen. „Wenn die thermischen Schädigungen bei zweitgradigen Verbrennungen mehr als zehn Prozent der Körperoberfläche und/oder Gesicht, Hände, Genitalien oder Füße betreffen, sollte die Behandlung in einer spezialisierten Einrichtung erfolgen, bei drittgradigen Verbrennungen sogar schon, wenn fünf Prozent Körperoberfläche verletzt sind“, sagt Schuster, der Chefarzt der Kinderchirurgie am Klinikum Augsburg ist. Neben der umfassenden Versorgung in Zentren helfen Spezialisierte Kliniken, die fachgerechte Versorgung von thermisch verletzten Kindern in der Breite sicher zu stellen. In beiden Einrichtungen sei die bestmögliche Behandlung dieser Kinder durch qualifizierte, komplexe und interdisziplinäre Behandlung und Nachsorge gewährleistet, so Ellerkamp.
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Quellen:
S2k-Leitlinie 006-128 „Thermische Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung), Behandlung“, Stand: 30.04.2015 , gültig bis 31.12.2017; http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/006-128.html
Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. und Veranstalter des Aktionstags: http://www.paulinchen.de
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