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11.05.2016 10:46

Neue Balance im Akkreditierungssystem erforderlich

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Die Mitgliederversammlung der HRK hat gestern in Berlin den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Programmakkreditierung zum Anlass genommen, eine erste Empfehlung zu verabschieden, die wesentliche Punkte des Urteils aufgreift und Eckpunkte für die nun erforderliche und mögliche Systemveränderung formuliert. Sie betont die Verantwortung der Hochschulen für die Qualität ihres Studienangebots und die Bereitschaft, in einem wissenschaftsnahen Verfahren darüber Rechenschaft abzulegen.

    Die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat gestern in Berlin den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Programmakkreditierung zum Anlass genommen, eine erste Empfehlung zu verabschieden, die wesentliche Punkte des Urteils aufgreift und Eckpunkte für die nun erforderliche und mögliche Systemveränderung formuliert. Sie betont die Verantwortung der Hochschulen für die Qualität ihres Studienangebots und die Bereitschaft, in einem wissenschaftsnahen Verfahren darüber Rechenschaft abzulegen. Die HRK warnt gleichzeitig vor übereilten neuen gesetzlichen Regelungen in den Ländern. Es dürften keine länderbezogenen „Insellösungen“ entstehen, die der nationalen und internationalen Anerkennung im Wege stünden.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass die Programmakkreditierung konkretere gesetzliche Grundlagen benötigt und dass die Wissenschaft im Akkreditierungssystem in höherem Maß als bisher zu beteiligen ist, um der Freiheit der Wissenschaft Genüge zu tun. Die Möglichkeit externer Qualitätssicherung hat das Gericht nicht generell in Frage gestellt.

    „Das Gericht hat den Weg für eine bundesweite Modifikation des Qualitätssicherungssystems frei gemacht“, kommentierte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler den Beschluss. „Wir wollen diese Chance nutzen, gemeinsam mit den Ländern zu einer neuen Balance im System zu gelangen.“

    „Die Beteiligung von Studierenden und der Berufspraxis bei der externen Qualitätssicherung ist für uns selbstverständlich, doch die Belange der Wissenschaft müssen im Mittelpunkt stehen“, so der HRK-Vizepräsident für Lehre und Studium, Lehrerbildung und Lebenslanges Lernen, Prof. Dr. Holger Burckhart. „Das haben wir schon vor einigen Jahren mit dem Konzept des `Institutionellen Qualitätsaudit´“ gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat die dieser Sichtweise zugrunde liegenden Prinzipien nun gestützt.“

    Die Hochschulen werden mit den Ländern als Trägern des Akkreditierungssystems darüber beraten, welche Konsequenzen der Beschluss des Verfassungsgerichts haben wird. „Dies bietet die Gelegenheit, das Akkreditierungssystem und die Verfahren im Sinne der Hochschulen zu entwickeln. Es hat in den letzten Jahren eine Reihe von Initiativen gegeben, die es den Hochschulen ermöglichen, innovative Modelle umzusetzen. Aus diesen Pilotprojekten können wir für ein verbessertes System lernen“, ist Burckhart überzeugt. Er kündigte für November eine detaillierte Stellungnahme der HRK an.


    Weitere Informationen:

    https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/eckpun... Text der Entschließung


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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