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08.05.2017 14:26

Arbeitnehmerweiterbildung - Anerkennung der Bildungseinrichtung RFH nach AWbG

Beate Czikowsky Hochschulkommunikation
Rheinische Fachhochschule Köln

    Die Rheinische Fachhochschule Köln (RFH) ist als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung anerkannt und in das Bildungsstättenverzeichnis aufgenommen worden. Diese Anerkennung wurde in NRW bisher lediglich 4 Hochschulen ausgesprochen. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, haben nach dem Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) NRW - die Möglichkeit, sich die Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen der RFH als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen.

    Die Kosten in Zusammenhang mit den Bildungsveranstaltungen können somit auch als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.

    Die Rheinische Fachhochschule Köln (RFH) ist eine staatlich anerkannte Fachhochschule in privater gemeinnütziger Trägerschaft. Sie bietet 18 Bachelor- und 10 Masterstudiengänge Vollzeit, dual und berufsbegleitend an - in den Fachbereichen Ingenieurwesen, Medien, Medizinökonomie & Gesundheit, Wirtschaft & Recht sowie Logistikmanagement, Marketing- und Kommunikationsmanagement. Mit ca. 6.500 Studierenden gehört die Rheinische Fachhochschule Köln zu den größten Bildungsträgern in Köln. Das Studium zeichnet kleine Semestergruppen und ein hohes Maß an Praxisnähe aus, das durch projektbezogenes Arbeiten, branchenerfahrene Dozenten/-innen und durch die enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erreicht wird.


    Weitere Informationen:

    http://www.rfh-koeln.de


    Bilder

    Rheinische Fachhochschule Köln
    Rheinische Fachhochschule Köln

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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, wissenschaftliche Weiterbildung
    Deutsch


     

    Rheinische Fachhochschule Köln


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