Mit neuer Richtlinie und der Fördermöglichkeit für Kombiprojekte „Strom-Wärme“ ist am 1. September die vierte Ausschreibungsrunde des Förderwettbewerbs „STEP up! – (STromEffizienzPotentiale nutzen!)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestartet. Effizienzmaßnahmen werden bis zu 30 % gefördert.
Vom 1. September bis zum 30. November 2017 können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, bei STEP up! ihre Projektanträge zur Durchführung von Stromeffizienzmaßnamen stellen und bis zu 30 % Förderung erhalten. Neben der offenen Ausschreibung (technologie- und sektoroffen), bei welcher Unternehmen aller Branchen ihre Stromeffizienzmaßnahmen einreichen können, nimmt die themenspezifische geschlossene Ausschreibung in der vierten Runde die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Trocknungs- und Reinigungsprozessen in den Fokus. Dabei werden neben reinen Stromeffizienzprojekten erstmals bei STEP up! auch investive Projekte gefördert, bei denen zusätzlich wärmeseitig Effizienzverbesserungen bei anderen Energieträgern erzielt werden können (Kombi-Projekte „Strom-Wärme“).
Unabhängig vom Thema der aktuellen geschlossenen Ausschreibung können in der offenen Ausschreibung in jeder Runde Stromeffizienzmaßnahmen aus allen Bereichen und Branchen eingereicht werden.
STEP up! ist als „lernendes“ Programm ausgestaltet. Innerhalb der Pilotphase werden die Förderbedingungen kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Dabei fließt das Feedback aus der Antragstellerberatung und dem Dialog mit relevanten Stakeholdern in die Weiterentwicklung mit ein.
Die vierte Ausschreibungsrunde startet mit einer neuen Förderrichtlinie und mehreren
Neuerungen:
• Innerhalb der geschlossenen Ausschreibung können kombinierte Effizienzmaßnahmen (Strom-Wärme) gefördert werden.
• Die Vergleichbarkeit der Förderanträge untereinander wurde durch die Festsetzung der Nutzungsdauer auf 10 Jahre sichergestellt bzw. vereinfacht.
• Bei Sammelprojekten darf der Anteil der administrativen Kosten des Projektbündlers maximal 25 % (vorher 20 %) der förderfähigen Kosten bei den Dritten betragen.
• Verständlichere und eindeutige Formulierungen in der Richtlinie verbessern deren Anwenderfreundlichkeit.
• Die Einführung eines Korrekturfaktors ermöglicht es, Unsicherheiten bei der Bestimmung der Stromeinsparung zu berücksichtigen.
Für die Pilotphase von STEP up! stehen bis zum 31.12.2018 300 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung.
Die neue Förderrichtlinie und -bekanntmachung, die Merkblätter und Tools sowie Projektbeispiele stehen unter www.stepup-energieeffizienz.de zur Verfügung.
Kontakt:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger STEP up!
Steinplatz 1
10623 Berlin
Telefon: 030 310078-5555
Telefax: 030 310078-102
E-Mail: stepup-information@vdivde-it.de
http://www.stepup-energieeffizienz.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Energie, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Organisatorisches
Deutsch
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