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20.11.2017 10:04

VDI-Expertenforum „Gefährdungsanalyse Trinkwasser"

Stephan Berends Strategie & Kommunikation / Presse
VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V.

    Zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 veranstaltet der VDI am 9. Januar 2018 das Expertenforum „Gefährdungsanalyse Trinkwasser“. Die Richtlinie wird auf der Veranstaltung in Düsseldorf vorgestellt und die Teilnehmer können ihre Fragen direkt mit den Fachleuten des Richtlinienausschusses diskutieren. Der Weißdruck der zum 1. Januar 2018 erscheinenden Richtlinie ist Bestandteil der Tagungsunterlagen. VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 schafft eine praxisnahe Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen.

    Treten in einer Trinkwasser-Installation Überschreitungen des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen auf, so ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass in Planung, Bau und/oder Betrieb etwas schief läuft. Die Trinkwasserqualität ist dann bereits beeinträchtigt und es bestehen Gesundheitsgefährdungen für die Verbraucher. Dabei sind diese technisch vermeidbar.

    Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stellt klar, dass von einwandfreier Beschaffenheit des Trinkwassers ausgegangen werden darf, wenn in Planung, Errichtung und Betrieb der Installation mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Ist es zu einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts gekommen, so muss nach TrinkwV durch einen umfassend fachkundigen Sachverständigen eine Gefährdungsanalyse durchgeführt werden. Diese dient der Entwicklung von Maßnahmen zu einer Wiederherstellung eines besorgnisfreien Zustands.

    In der Vergangenheit existierten keine normativen Vorgaben für Ablauf, Inhalt und Aufbau der Gefährdungsanalyse. Die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 schafft eine praxisnahe Grundlage zur Erstellung von vereinheitlichten und zielführenden Gefährdungsanalysen. Sie wurde in enger Zusammenarbeit der wichtigsten im Bereich der Trinkwasserhygiene tätigen Vereine und Verbände erarbeitet, um den Qualitätsstandard bei Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen zum Schutz der Trinkwassernutzer wie auch der Betreiber von Trinkwasser-Installationen signifikant zu erhöhen. Aus den Inhalten der der Richtlinie leiten sich Anforderungen an einen VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene ab. Auf Basis von Zertifizierungsprogrammen wird die Möglichkeit einer neutralen und unabhängigen Zertifizierung und eines Sachverständigenregisters geschaffen werden.

    Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung zum VDI-Expertenforum "Gefährdungsanalyse Trinkwasser", da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

    Fachlicher Ansprechpartner im VDI:
    Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
    VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)
    Telefon: +49 211 6214-500
    Telefax: +49 211 6214-97500
    E-Mail: wollstein@vdi.de

    Der VDI – Sprecher, Gestalter, Netzwerker
    Die Faszination für Technik treibt uns voran: Seit 160 Jahren gibt der VDI Verein Deutscher Ingenieure wichtige Impulse für neue Technologien und technische Lösungen für mehr Lebensqualität, eine bessere Umwelt und mehr Wohlstand. Mit rund 155.000 persönlichen Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Deutschlands. Als Sprecher der Ingenieure und der Technik gestalten wir die Zukunft aktiv mit. Mehr als 12.000 ehrenamtliche Experten bearbeiten jedes Jahr neueste Erkenntnisse zur Förderung unseres Technikstandorts. Als drittgrößter technischer Regelsetzer ist der VDI Partner für die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft.


    Weitere Informationen:

    https://www.vdi.de/technik/fachthemen/bauen-und-gebaeudetechnik/veranstaltungen/...


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Programm VDI-Expertenforum

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Bauwesen / Architektur, Elektrotechnik, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Pressetermine
    Deutsch


     

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