idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
04.07.2018 07:00

Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

Dr. Thomas Nesseler Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.

    Die Erhöhung der Durchimpfungsquote in der Bevölkerung zu erreichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Betriebsärzte impfen seit je her Beschäftigte in der Arbeitswelt im Auftrage der Arbeitgeber, wenn es darum geht, die Beschäftigten vor Infektionen durch ihre Tätigkeit zu schützen. Diese Impftätigkeit wollte man mit dem sog. Präventionsgesetz auf allgemeine Impfungen im Betrieb ausweiten. Diese neue Aufgabe im Betrieb ist zwar nun gesetzlich festgeschrieben, allerdings ohne Angaben, wie dies zwischen den unterschiedlichen Akteuren zu regeln ist. Die DGAUM arbeitet zusammen mit der BARMER daher seit zwei Jahren an Umsetzungsmöglichkeiten dieses Gesetzesauftrages.

    Impfungen auch durch den Betriebsarzt möglich

    Seit 2015 gilt das sog. Präventionsgesetz. Dieses sieht unter anderem ausdrücklich vor, dass allgemeine Impfungen wie Impfungen gegen Masern, Röteln, Keuchhusten, auch von Betriebsärzten durchgeführt werden können – auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse. Dadurch soll die Impfquote in der Bevölkerung deutlich verbessert werden. Gerade die Arbeitswelt mit über 44 Millionen Beschäftigten könnte für Präventionsarbeit viel stärker genutzt werden, da in Betrieben auch Menschen erreicht werden, die sich sonst nicht impfen lassen. Die Umsetzung in der Praxis ist aber schwierig: Die Durchführung von allgemeinen Impfungen ist zwar jetzt als Aufgabe im Betrieb gesetzlich festgeschrieben, allerdings ohne Angaben, wie dies zwischen Betriebsärzten, Krankenkassen und Unternehmen geregelt werden soll.

    Betriebsärzte für Impfungen bezahlen

    Wichtig für Betriebe und Betriebsärzte wäre eine möglichst unbürokratische und günstige Lösung für ihre Abrechnung. Dabei darf es keine Ungleichbehandlung von Betriebsärzten und Vertragsärzten geben. Viele Krankenkassen gingen bislang davon aus, Betriebsärzte dürften keine zusätzliche Vergütung für Impfleistungen erhalten, da sie im Wege der vom Arbeitgeber zu bezahlenden Arbeitsschutzmaßnahmen bereits honoriert seien. Hier gilt es, zwischen Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung nach dem Präventionsgesetz zu unterscheiden. Die meisten Impfungen gehören zur Primärprävention, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen zu tragen haben. Daher sind diese Gesundheitsleistungen, wenn sie von Betriebsärzten erbracht werden, auch zusätzlich gesondert zu vergüten.

    Keine funktionierende Regelung für Impfleistungen im Betrieb

    Schutzimpfungen gehören zwar zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, können aber im Moment nur direkt mit diesen einzeln abgerechnet werden. Dies stellt für impfende Betriebsärzte ein gravierendes Problem dar: Direktabrechnungen mit jeder einzelnen der unterschiedlichen Krankenkasse sind im Alltag kaum wirtschaftlich machbar. Denn anders als niedergelassene Vertragsärzte, die über die Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen, verfügen Betriebsärzte derzeit noch nicht über effiziente Datenverarbeitungssysteme. Für eine effiziente Abrechnung wäre daher eine Servicedienststelle erforderlich, die die Abrechnung zwischen Betriebsarzt und Krankenkasse übernimmt. Dies ist aufgrund einer bestehenden Gesetzeslücke derzeit aber noch ausgeschlossen.

    Kooperation von DGAUM und BARMER für bundesweite Regelung

    Trotz aller bestehenden Gesetzeslücken arbeiten DGAUM und BARMER seit zwei Jahren gemeinsam an einem Vertragswerk, das bundesweit Modellcharakter haben soll. Beim Bundesministerium für Gesundheit hat die DGAUM für die Umsetzung des Impfens im Betrieb nach dem Präventionsgesetzt eine entsprechende Gesetzesergänzung vorgeschlagen. Nur mit einem praktikablen Prozess wird das Ziel einer Verbesserung des Impfschutzes in der Bevölkerung erreich werden können. Daher sollte die betriebsärztliche Arbeit in Arbeitsschutz, betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention dringend mit funktionierenden Strukturen unterstützt werden.

    Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Beitrag „Das Präventionsgesetz gestalten: Schutzimpfungen durch Betriebsärzte“ von Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose und Dr. Thomas Nesseler in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Umweltmedizin“ (ASU) unter https://www.asu-arbeitsmedizin.com/Archiv/ASU-Heftarchiv/article-828046-110576/s....

    Fachlicher Kontakt bei Rückfragen:

    Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V.
    Hauptgeschäftsführer: Dr. Thomas Nesseler
    Presse: Berit Kramer
    Schwanthaler Str. 73 b • 80336 München
    Tel. 089/330 396-0 • Fax 089/330 396-13
    E-Mail: gs@dgaum.de
    Web: http://www.dgaum.de

    Über DGAUM:

    Die DGAUM wurde 1962 gegründet und ist eine gemeinnützige, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft der Arbeitsmedizin und der klinisch orientierten Umweltmedizin. Ihr gehören heute über 1000 Mitglieder an, die auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin und Umweltmedizin arbeiten, vor allem Ärztinnen und Ärzte, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen wie etwa Natur- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Die Mitglieder der Fachgesellschaft engagieren sich nicht nur in Wissenschaft und Forschung, um so bereits bestehende Konzepte für die Prävention, die Diagnostik und Therapie kontinuierlich zu verbessern, sondern sie übernehmen die ärztliche und medizinische Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an der Schnittstelle von Individuum und Unternehmen. Darüber hinaus beraten die Mitglieder der DGAUM alle Akteure, die ihren Beitrag zu der medizinischen Versorgung leisten und auf Fachwissen aus der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention, der arbeits- und umweltbezogenen Diagnostik und Therapie, der Beschäftigungsfähigkeit fördernden Rehabilitation sowie aus dem versicherungsmedizinischen Kontext angewiesen sind. Weitere Informationen unter http://www.dgaum.de.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Kooperationen
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).