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04.07.2018 13:59

Schriftliche Rüge wegen fälschungsbehafteter Publikation

Marco Finetti Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Hauptausschuss beschließt Maßnahme gegen Wissenschaftlerin

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland beschloss auf seiner Sitzung im Rahmen der Jahresversammlung der DFG in Bonn auf Vorschlag des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine „schriftliche Rüge“ gegen eine Wissenschaftlerin.

    Die Wissenschaftlerin hatte im Wege einer Antragstellung die Geschäftsstelle der DFG von sich aus auf gegen sie erhobene Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens in mehreren Publikationen hingewiesen. Die Vorwürfe wurden daraufhin von der DFG und unabhängig davon auch von den beiden Hochschulen, an denen die Wissenschaftlerin zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen tätig war, überprüft. In dem DFG-Verfahren wurden drei Publikationen untersucht. Alle drei sind inzwischen zurückgezogen worden.

    Nur in einer der drei untersuchten Publikationen stellte der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens die Manipulation mehrerer Abbildungen fest. Für eine direkte Manipulation durch die Wissenschaftlerin selbst liegen nach der Bewertung des Ausschusses zwar keine Anhaltspunkte vor. Als Erstautorin und Corresponding Author der Publikation trage die Wissenschaftlerin jedoch eine maximale Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung und hätte die Manipulationen erkennen können und müssen.

    Als geeignete und angemessene Maßnahme gemäß der Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten schlug der Untersuchungsausschuss unter Leitung von Generalsekretärin Prof. Dorothee Dzwonnek dem Hauptausschuss eine „schriftliche Rüge“ vor. Diesem Vorschlag folgte der Hauptausschuss nun mit seinem Beschluss. Von weitergehenden Maßnahmen sahen sowohl der Untersuchungsausschuss als auch der Hauptausschuss ab, nicht zuletzt deshalb, weil die Wissenschaftlerin die Aufklärung der Vorwürfe selbst betrieben und seit Beginn der Untersuchung von sich aus keinen weiteren Förderantrag bei der DFG gestellt habe. Deshalb sei etwa eine weitere Antragssperre als Maßnahme weder geboten noch angemessen.

    Weiterführende Informationen

    Medienkontakt:
    Marco Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2230, marco.finetti@dfg.de

    Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
    Dr. Kirsten Hüttemann, Stab Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

    Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ unter: www.dfg.de/gwp


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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