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05.02.2021 09:21

DGP: Berechtigungsscheine für FFP2-Masken zum Schutz vor COVID-19 - Menschen mit Asthma haben kein erhöhtes Risiko

Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.

    Seit Beginn des Jahres versendet die Bundesregierung Berechtigungsscheine für den Bezug von FFP2-Masken. Diese Maßnahme wurde zum Schutz von Menschen mit einem besonders hohen Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 beschlossen. Zu dieser Gruppe zählen über 60-Jährige und Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Patienten mit Asthma gehören nicht zur Risikogruppe. Dennoch haben viele von ihnen ebenfalls ein solches Schreiben erhalten.

    Um Verunsicherungen entgegen zu wirken, weist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) auf ihre bereits im letzten Jahr veröffentlichte Stellungnahme zur Risiko-abschätzung bei unterschiedlichen chronischen Erkrankungen hin. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e. V. (BdP) stellte sie darin fest: Asthma-Patienten haben kein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren oder einen schwereren Verlauf zu erleiden. Die wissenschaftliche Grundlage hat sich in der Zwischenzeit nicht geändert.

    Zum Schutz vor dem Coronavirus sollen als Risikopatienten eingestufte Bürger in Deutschland vom Bund finanzierte FFP2-Masken erhalten. Nachdem nun der Versand der Berechtigungsscheine begonnen hat, wundern sich einige Empfänger mit Asthma darüber, dass auch sie solche Gutscheine und das dazugehörende Standardbegleitschreiben erhalten. Denn in dem Schreiben werden sie darüber informiert, dass sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.

    Viele besorgte Asthma-Patienten haben sich daraufhin an ihre behandelnden Ärzte gewendet. „Sie sind zurecht verunsichert und fragen sich, warum sie von der Bundesregierung als Risikopatienten eingestuft werden“, sagt Professor Dr. med. habil. Marek Lommatzsch, Oberarzt der Abteilung für Pneumologie des Zentrums für Innere Medizin der Universitätsmedizin Rostock.

    Bereits im Frühjahr letzten Jahres hatte die DGP in einer Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass Patienten mit bestimmten Lungenerkrankungen wie COPD, fortgeschrittener interstitieller Lungenerkrankung wie der Lungenfibrose, Lungenkrebs und Lungentransplantierte stärker gefährdet sind, sich mit dem Coronavirus zu infizieren bzw. an einem schweren Verlauf zu erkranken – nicht aber Menschen mit Asthma.

    „Das diesbezügliche Risiko der überwältigenden Mehrzahl aller an Asthma Erkrankten entspricht dem der gesunden Allgemeinbevölkerung“, betont Professor Dr. med. Roland Buhl, Leiter des Schwerpunkts Pneumologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Asthma, gleich welchen Schweregrads, habe sich in bisherigen Studien nicht als eigenständiger Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf erwiesen, so die Experten. An die Betroffenen appellieren sie, die FFP2-Masken im Alltag dennoch vermehrt zu nutzen. Das diene dem Schutz aller Menschen in Deutschland. Sorgen um ein erhöhtes Risiko müssen sich die Betroffenen jedoch nicht machen.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Kontakt für Journalisten:

    Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V.
    Stephanie Balz
    Postfach 30 11 20
    70451 Stuttgart

    Tel: 0711 89 31-168
    Fax: 0711 89 31-167
    balz@medizinkommunikation.org
    www.pneumologie.de


    Originalpublikation:

    https://www.leitlinien.de/nvl/html/asthma/4-auflage/kapitel-1
    https://pneumologie.de/fileadmin/user_upload/COVID-19/20201126_DGP_BdP_Risikoabs...
    https://ginasthma.org/wp-content/uploads/2020/12/GINA-interim-guidance-on-COVID-...


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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