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25.05.2023 09:23

Vermögensschaden durch fehlendes Provisionsverbot in Europa 375 Mrd. Euro jährlich

Bastian Schmidt Präsidialabteilung, Bereich Kommunikation & Marketing
Universität Regensburg

    Regensburger Forscher appellieren an das EU-Parlament, ein Provisionsverbot umzusetzen.
    Die Kommission sieht in der neuen Kleinanlegerstrategie von einem Provisionsverbot ab. Damit ignoriert die Kommission wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach die Sparer durch ein Provisionsverbot deutlich mehr Rendite erzielen könnten.

    Im Rahmen der Studie „Die Auswirkungen von Provisionsverboten auf das Vermögen der Haushalte: Erkenntnisse aus OECD-Ländern“, hatte ein Team rund um Prof. Dr. Steffen Sebastian, Inhaber des Lehrstuhls für Immobilienfinanzierung und Direktor am Center for Finance der Universität Regensburg, die Auswirkungen von Provisionsverboten bei der Vermittlung von Finanzanlagen untersucht. Die Ergebnisse sind eindeutig: Das Vermögen der Haushalte in Ländern mit Provisionsverbot wuchs signifikant stärker als in Ländern ohne Provisionsverbot. Das Forscherteam bemisst den Renditeunterschied auf 1,7 Prozent p.a. Die Studie stieß auf breites Interesse in Politik und Medien – bei gleichzeitig heftiger Kritik aus der Finanzbranche.

    In einem Update der Studie schätzen die Forscher nunmehr erstmals den Vermögensschaden für die betroffenen Länder. „Europaweit entsteht ein Schaden von 375 Mrd. Euro. Allein für Deutschland sind dies 98 Mrd. Euro – und zwar Jahr für Jahr. Das entspricht pro Haushalt einem Verlust von etwa 2.400 Euro jährlich“, so Professor Sebastian. Zudem wurde der Kritik nachgegangen, dass aufgrund eines Provisionsverbot weniger gespart werde. „Nach unseren Berechnungen besteht kein signifikanter Einfluss eines Provisionsverbots auf die Sparrate von Haushalten. Die Aussage, dass durch ein Provisionsverbot weniger gespart werde, ist nach der Datenlage eine völlig unbelegte Behauptung“, bekräftigt Sebastian.

    Dänemark, Finnland, Großbritannien, Niederlande, Norwegen sowie Australien und Neuseeland haben zu verschiedenen Zeitpunkten in der jüngeren Vergangenheit, zwischen 2005 (Finnland) und 2019 (Australien), Provisionsverbote eingeführt. In diesen Ländern haben sich dank der Regulierung alternative Bezahlungsweisen (z. B. nach Beratungszeit oder verwaltetem Vermögen) durchgesetzt.

    Die EU-Kommission will vor allem durch verschiedene Transparenzvorschriften die schädlichen Auswirkungen des provisionsbasierten Vertriebs von Finanzprodukten begrenzen. Auf Verbesserung der Transparenz zu setzen, ist aber unwirksam, wie das Beispiel der Niederlande zeigt: 13 gescheiterte Novellen der Transparenzvorschriften bei Finanzberatung ließen den Gesetzgeber am Ende erkennen, dass kein Weg an einem Provisionsverbot vorbeiführt. „Es ist bedauerlich, dass wir in Europa offensichtlich auch den niederländischen Weg gehen müssen. Die Verbraucher kostet das ein Vermögen“, konstatiert Sebastian.
    Grundsätzlich kann der deutsche Gesetzgeber ein Provisionsverbot auch alleine beschließen. Dass erscheint aufgrund des Wiederstands innerhalb der Koalition aber unwahrscheinlich. Die Forscher aus Regensburg legen jetzt ihre Hoffnung auf das Parlament, denn die Kleinanlegerstrategie muss noch von Parlament und Europäischem Rat bestätigt werden.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Steffen Sebastian
    Universität Regensburg
    Universitätsstraße 31
    93040 Regensburg
    Tel.: +49 (0)941 943-5081
    Mobil +49 (0)173) 8907203
    steffen.sebastian@ur.de
    www.sebastian.irebs.de


    Originalpublikation:

    The Effect of Commission Bans on Household Wealth: Evidence from OECD Countries
    DOI: 10.5283/epub.54281
    https://epub.uni-regensburg.de/54281/


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, jedermann
    Gesellschaft, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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