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05.07.2024 10:38

Schriftliche Rüge und zwei Jahre Ausschluss von Antragsberechtigung wegen Plagiats

Marco Finetti Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Hauptausschuss beschließt Maßnahmen gegen Wissenschaftler

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus wissenschaftlichem Fehlverhalten: Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung für die Wissenschaft in Deutschland beschloss jetzt gegen einen Wissenschaftler den Ausspruch einer schriftlichen Rüge sowie einen zweijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG.

    Dem Wissenschaftler war vorgeworfen worden, für einen im Rahmen eines internationalen Kooperationsprogramms der DFG gestellten Förderantrag umfangreiche Passagen aus zwei Fachartikeln und einer Internetquelle nahezu wörtlich übernommen zu haben, ohne dies ausreichend kenntlich zu machen. Diese Vorwürfe wurden unabhängig von der Ablehnung des Antrags aus fachlichen Gründen vom DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens untersucht.

    Gegenüber dem Ausschuss räumte der Wissenschaftler die Übernahmen ein, wies die Ausarbeitung der wesentlichen Anteile an dem Antrag aber seinem internationalen Kooperationspartner zu und machte zudem technische und zeitliche Probleme bei der Antragserstellung geltend.

    Der Ausschuss sah trotz dieser Einlassungen den Tatbestand des Plagiats verwirklicht und folgte insbesondere der Zuweisung der Verantwortung an den Kooperationspartner nicht. Als Co-Autor des Förderantrags habe der Wissenschaftler sich dessen Inhalte zu eigen gemacht und trage als Antragsteller die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und speziell der Zitationsregeln.

    Als geeignete und angemessene Maßnahmen gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) schlug der Untersuchungsausschuss dem Hauptausschuss den Ausspruch einer schriftlichen Rüge sowie einen zweijährigen Ausschluss von der Antragsberechtigung vor. Dem folgte der Hauptausschuss nun mit seinem Beschluss.

    Weiterführende Informationen

    Medienkontakt:
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de

    Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
    Dr. Kirsten Hüttemann, Wissenschaftliche Integrität, Tel. +49 228 885-2827, kirsten.huettemann@dfg.de

    Ausführliche Informationen zum Thema „Gute wissenschaftliche Praxis“ unter: www.dfg.de/gwp


    Weitere Informationen:

    http://www.dfg.de/gwp


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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