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25.10.2024 12:59

Jennifer Behrendt gewinnt NEGZ-RKHöD-Sonderpreis 2024

Julia Mitrach Geschäftsstelle
Nationales E-Government Kompetenzzentrum e.V.

    Der Sonderpreis der Rektorenkonferenz der Hochschulen für den öffentlichen Dienst (RKHöD) und des Nationalen E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) geht dieses Jahr an Jennifer Behrendt.

    Seit 2017 prämiert die Rektorenkonferenz die besten Abschlussarbeiten von Absolvent:innen der Hochschule für den öffentlichen Dienst. Das Nationale E-Government Kompetenzzentrum (NEGZ) kooperiert seit 2023 mit der RKHöD und stiftet den Sonderpreis für “Digitale Transformation” mit 800 Euro. In diesem Jahr überzeugte die 25-jährige Jennifer Behrendt von der FHDV Altenholz in Schleswig-Holstein mit ihrer Abschlussarbeit „Die Bedeutung von Experimentierklauseln in den E-Government-Gesetzen von Bund und Ländern für die Verwaltungsmodernisierung der Bundesrepublik Deutschland“ die Jury einstimmig.

    Jennifer Behrendt, Beamtin bei einer kleinen Verwaltungsgemeinschaft im Kreis Pinneberg bei Hamburg, untersucht in ihrer Arbeit die Experimentierklauseln und die Schriftform als Hindernis für die Verwaltungsdigitalisierung. Die Neugestaltung komplexer Verwaltungsprozesse ist für die Autorin zentrales Anliegen und Motivation für ihre Arbeit, verbunden mit der Frage: “Wie kann Deutschland solche Verwaltungsleistungen wirklich bürgernah und ohne weiteren Aufbau komplexer bürokratischer Strukturen umgestalten?”

    Inhalte der Arbeit:

    Die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland wird durch Gesetze wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) und E-Government-Gesetzen von Bund und Ländern vorangetrieben, jedoch verlaufen die Gesetzgebungsprozesse oft langsam und praxisfern. Ein Hindernis stellt vor allem das Schriftformerfordernis dar, das eine medienbruchfreie Kommunikation erschwert, so Behrendt. Gleichzeitig gibt es immer mehr neue technologische Lösungen, wie Softwareprogramme, die beispielsweise als Ersatz für Schriftformen genutzt werden könnten. Doch diese Technologien bringen sowohl technische Risiken als auch oft hohe Kosten mit sich. Um solche Innovationen trotzdem sicher zu testen, haben inzwischen neun Bundesländer in ihren E-Government-Gesetzen sogenannte Experimentierklauseln eingeführt. Diese Experimentierklauseln erlauben es, neue Ansätze auszuprobieren, indem bestimmte Regeln vorübergehend ausgesetzt oder verändert werden.
    Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass diese Klauseln durchaus eine vielversprechende Möglichkeit sind, um Verwaltungsprozesse zu modernisieren und innovative Lösungen zu erproben. Nur werden diese bisher sehr zurückhaltend genutzt.

    Prof. Dr. Manuel J. Heinemann ist Erstprüfer und würdigt die Arbeit der Autorin: „Die digitale Transformation erfordert neue Instrumente und Möglichkeiten für Behörden, um mit der technischen, organisatorischen und demografischen Entwicklung Schritt zu halten. Der Rechtsrahmen benötigt deshalb einen gewissen Spielraum, um neue Arbeitsprozesse zu erproben. Genau hier setzen Experimentierklauseln an. Sie bieten die Möglichkeit für die öffentliche Verwaltung temporär neue Wege zu gehen. Die Arbeit ist deshalb hochaktuell und zukunftsweisend.“

    Die offizielle Prämierung des Sonderpreises fand am 16. Oktober 2024 an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Herrsching am Ammersee statt. Die Laudation hielt Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, stellvertretender Vorsitzender des NEGZ.


    Weitere Informationen:

    https://negz.org/jennifer-behrendt-gewinnt-negz-rkhoed-sonderpreis-2024/ https://rkhoed.de/praemierung/


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wettbewerbe / Auszeichnungen
    Deutsch


     

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