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14.07.2026 13:18

Zulassungszahlen für Wintersemester 2026/27: Kapazitäten müssen angepasst werden

Dr. Dirk Frank Public Relations und Kommunikation
Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Budgetbedingte Kürzungen der Planstellenstruktur ziehen eine Absenkung der Studierendenzahlen in NC-Fächern nach sich. Präsidium der Goethe-Universität Frankfurt betont, mit der Maßnahme sowohl Anrecht der Studierenden und Studieninteressierten auf ein qualitativ hochwertiges Lehrangebot zu gewährleisten als auch eine Überlast des Lehrpersonals angesichts einer nicht tragfähigen Betreuungsrelation zu vermeiden.

    FRANKFURT. Die Goethe-Universität Frankfurt hat wie in jedem Jahr unter Einhaltung der rechtlichen Vorgaben die Zahlen festgelegt, wie viele Studierende im Wintersemester 2026/27 zugelassen werden können. Das Präsidium hat in enger Abstimmung mit den Fachbereichen festgestellt, dass die mit dem Hessischen Hochschulpakt 2026–2031 verbundenen Budgetkürzungen und die ausbleibende Ausfinanzierung der Tarifsteigerungen seit 2025 eine Anpassung der kapazitätswirksamen Planstellenstruktur erforderlich machen. Ohne eine solche Anpassung drohen erhebliche Beeinträchtigungen der Wissenschaftsfreiheit sowie der Funktionsfähigkeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Transfer. Es bestand daher kurzfristig ein dringlicher Handlungsbedarf.

    Die Absenkung der kapazitätswirksamen Planstellen betrifft grundsätzlich alle Fachbereiche und führt nach der kapazitätsrechtlichen Neuberechnung in den NC-Studiengängen bereits ab dem Wintersemester 2026/27 zu niedrigeren Zulassungszahlen. Betroffene Fächer sind unter anderem das gymnasiale Lehramt, Jura im Staatsexamen, Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft und Soziologie sowie Erziehungswissenschaften, Biochemie und Sportwissenschaften. Die Summe der Absenkung beträgt im Vergleich zum Wintersemester 2025/26 insgesamt 455 Studienplätze.

    Das Präsidium hatte bei seiner Entscheidung mehrere verfassungsrechtlich geschützte Belange zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Einerseits waren die Auswirkungen der strukturellen Unterfinanzierung auf die Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG sowie auf die Funktionsfähigkeit von Forschung und Lehre einzubeziehen, insbesondere mit Blick auf die zu erwartende erhebliche Belastung des wissenschaftlichen Personals. Andererseits war zu berücksichtigen, dass eine Verringerung der Ausbildungskapazität den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Zugang von Studienbewerber*innen zu einem Studium berührt. Darüber hinaus hat das Präsidium berücksichtigt, dass sowohl die bereits immatrikulierten als auch die künftig zugelassenen Studierenden ein berechtigtes Interesse daran haben, ihr Studium unter personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen absolvieren zu können, die ein ordnungsgemäßes und studierbares Studium ermöglichen.

    Universitätspräsident Prof. Enrico Schleiff erklärt: „Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Wir haben den gesellschaftlichen Auftrag, die nächste Generation auf hohem Niveau auszubilden. Diese Generation von Studierenden, Promovierenden und Postdocs treiben die Innovation und Entwicklung von Morgen, die mit Blick auf die Entwicklungen in Hessen und Deutschland mehr denn je notwendig sind. Aber auf der anderen Seite steht die Universität als Arbeitgeberin in der Verantwortung und Verpflichtung, ihre Lehrenden vor Überlast zu schützen und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Ausübung der Forschung zu ermöglichen. Die finanziellen Rahmenbedingungen der nächsten Jahre lassen uns Universitäten nur sehr wenig Spielraum, genau das zu fördern und unterstützen.“

    Mit Blick auf den weiteren Prozess betont Schleiff jedoch: „Die Universität ist sich bewusst, dass diese Anpassung der Zulassungszahlen in NC-Fächern nur ein erster Schritt eines umfassenderen Prozesses finanzieller und struktureller Konsolidierung ist, mit der die Goethe-Universität auf ihre dramatische Mittelkürzungen reagieren muss. Dass im Laufe des notwendigen Prozesses bis 2028 sowohl das Studiengangsportfolio als auch die Studierendenzahlen weiter an das real finanzierbare Personal angepasst werden müssen, gehört zu den schmerzlichen Konsequenzen der Reduktion der Finanzierung und der neuen Mittelverteilungslogiken für die Hochschulen. Das ist leider bittere Realität im gesamten Hochschulsystems Hessens und fordert alle Mitglieder und Angehörigen unserer Hochschulen heraus.“

    Die Regelung über die Zulassungszahlen wird gemäß den geltenden Vorgaben veröffentlicht: https://www.uni-frankfurt.de/187447876/2026_WS_Zulassungszahlensatzung.pdf
    Alle Schritte erfolgen im Einklang mit dem Recht und sollen eine verlässliche, zukunftsfähige Planung sicherstellen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Pädagogik / Bildung
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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