Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen, Glücksspielautomaten, sexuelle Dienstleistungen: Was diese ungleichen Angebote verbindet, ist ihre Besteuerung als „Vergnügung besonderer Art". Prof. Dr. Jürgen Schwark vom Bocholter Standort der Westfälischen Hochschule hat gemeinsam mit Studierenden für die großen Ruhrgebietsstädte Entwicklung, Umfang und Struktur der Angebote miteinander verglichen – mit teils erstaunlichen Unterschieden. Die Ergebnisse sind jetzt als Buch erschienen.
Die sogenannte „Vergnügungssteuer“ ist eine der wenigen Einnahmequellen, die Kommunen weitgehend autonom gestalten können. Sie hat ihre Wurzeln bereits im 18. Jahrhundert und erlebte nach einer Reduzierung durch die Kommunen in den 70er und frühen 80er-Jahren eine Wiederbelebung durch die Besteuerung von Spielautomaten Mitte der 80er. Was und wie hoch besteuert wird, ist von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Für das Projekt untersuchten Prof. Schwark und die Studierenden die aktuelle Situation in neun großen Städten des Ruhrgebiets: Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Herne, Dortmund und Hagen. Die Forschungsgruppe wertete dafür öffentliche Informationen aus und ging mit Kommunalvertreter:innen ins Gespräch.
Derzeit kommen die neun größten Ruhrgebietsstädte jährlich auf Vergnügungssteuereinnahmen von 57 Millionen Euro, wovon die Besteuerung auf Geldspielapparate in Spielhallen und Gaststätten den größten Teil ausmacht. Allerdings gibt es in anderen Segmenten große Unterschiede. Während Herne 5.000 Euro durch sexuelle Dienstleistungen einnimmt, sind es in Duisburg 720.000 Euro.
Über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren haben sich die Einkünfte der großen Ruhrgebietsstädte bezogen auf die Vergnügungen besonderer Art sehr unterschiedlich entwickelt. Insbesondere Herne konnte eine Zunahme von 50 % verzeichnen. Ein Grund dafür ist die höchste prozentuale Besteuerung von Geldspielautomaten. Oberhausen (+ 20 %) und Duisburg (+ 10 %) verzeichnen leichte Zuwächse. Hagen und Mülheim a. d. Ruhr halten mit Schwankungen das ursprüngliche Niveau und Essen (- 10 %) verbucht eine leichte Abnahme. Demgegenüber verzeichnen Gelsenkirchen (- 30 %) und insbesondere Bochum (- 50 %) und Dortmund (- 50 %) starke Einbußen.
„Die meisten Kommunen verzichten inzwischen darauf, Tanzveranstaltungen zu besteuern, um die Anbieter mit einem attraktiven Angebot in der City zu unterstützen“, erklärt Prof. Schwark. „Zu diesem Schritt konnten sich Herne und Mülheim an der Ruhr bislang noch nicht durchringen. Den Wegfall der Einnahmen aus Tanzveranstaltungen kompensieren die Städte vorwiegend mit erhöhten Steuern auf Spielhallen.“ Die kommunale Autonomie birgt jedoch auch ein Dilemma: Die Steuern sollen Einnahmen erzielen, gleichzeitig aber auch Verhalten regulieren. Wird das Rad allerdings überdreht, kommt es durch Insolvenz oder Abwanderung zum Totalausfall. „Bemerkenswert ist, dass Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen den Umsatz der Spielhallen lediglich mit einem niedrigen Prozentsatz veranlagen, anstatt den deutlich höheren Steuersatz auf das Einspielergebnis anzuwenden. Auf diese Weise entgehen den Städten jährlich Steuereinnahmen in Höhe von 6,7 Millionen Euro“, lautet eine Erkenntnis der Forschungsgruppe. „Allein dieses Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Städte mit dem sensiblen Gleichgewicht zwischen Vergnügungssteuer und einem attraktiven Unterhaltungsangebot umgehen.“
Mit dem Wegfall der Besteuerung auf Tanzveranstaltungen entsteht gleichzeitig die Frage, ob die verbliebene Vergnügungssteuer überhaupt noch zeitgemäß ist: Insgesamt identifiziert die Forschungsgruppe fünf unterschiedliche Sichtweisen in der Kommunalpolitik, von denen jedoch kaum eine überzeugend und inhaltlich tragfähig grundsätzlich eine Besteuerung auf „Vergnügen“ begründen kann. Laut Forschungsteam erscheint daher eine Gerätesteuer auf Dart, Billard, Flippern, Kickern ebenso fragwürdig, wie eine Kartensteuer auf Kabarett-, Comedy- oder Karaokeveranstaltungen. Nach Einschätzung von Prof. Schwark wäre eine Steuerbefreiung der genannten Vergnügungen aus diesem Grund angemessen.
Westfälische Hochschule
Fachbereich Wirtschaft und Informationstechnik
Prof. Dr. Jürgen Schwark
Tel.: 02871/2155-718
juergen.schwark@w-hs.de
Vergnügungen „besonderer Art“. Kommunale Steuer- und Kulturpolitik (Jürgen Schwark), BoD Verlag, ISBN 9783695751112.
Prof. Dr. Jürgen Schwark
Copyright: WH/Jürgen Schwark
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
Gesellschaft, Kulturwissenschaften, Wirtschaft
überregional
Forschungsprojekte, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch

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