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Berlin – Die chirurgischen Fachgesellschaften Deutschlands fordern, dass Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen für wichtige Fragen der chirurgischen Versorgungsforschung zur Verfügung stehen. Diese könnten unter anderem Informationen zur derzeit heftig diskutierten Anzahl der Operationen und zur Qualität der chirurgischen Versorgung in Deutschland liefern. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) mit ihren zehn Mitgliedsgesellschaften begrüßt deshalb den Entwurf zum Versorgungsstrukturgesetz des Bundesgesundheitsministeriums. Dieser sieht vor, Routinedaten der Kassen einem größeren Kreis von Nutzern für wissenschaftliche Zwecke zugänglich zu machen.
Die Bewertung operativer Eingriffe nach Indikation, Häufigkeit, Ort der Leistungserbringung und Langzeitergebnissen ist ein wichtiges Instrument, um zu belastbaren Aussagen über den Stand und die Qualität chirurgischer Versorgung in Deutschland zu kommen. „Vor allem die Bewertung chirurgischer Verfahren in der klinischen Routine stellt einen zentralen Aspekt in der chirurgischen Versorgungsforschung dar“, sagt Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der DGCH. Daraus ließe sich zum Beispiel schließen, wie Studienergebnisse mit dem klinischen Alltag übereinstimmen. Für Operationen bei Rückenschmerzen, Gallensteinen oder zum Gelenkersatz ließe sich zeigen, ob Patienten etwa regional verschieden über-, unter- oder fehlversorgt sind. Ins Verhältnis setzen ließe sich auch, welcher Bedarf an chirurgischen Leistungen hierzulande besteht. „Vor allem in der Frage nach Qualität und Wirtschaftlichkeit, also Kosten und Nutzen, kämen wir damit endlich einen Schritt voran“, sagt Professor Bauer.
Zu hinterfragen gelte es auch, was Leitlinien bewirken und wie sich gesundheitspolitische Vorgaben – Diagnosis Related Groups, Disease-Management-Programme oder Mindestmengen – auf die Qualität chirurgischer Leistungen auswirken. „Der größte Bedarf an Versorgungsforschung in der Chirurgie liegt jedoch im Bereich der Bewertung und des Transfers von Innovationen“, sagt Professor Bauer. Hier gelte es sicherstellen, dass nutzlose oder schädliche Verfahren nicht in die breite Anwendung kommen. Neue nützliche und sichere Verfahren müssten den Patienten dagegen möglichst früh erreichen.
Bisher bildeten Daten aus Befragungen, in der Regel begrenzt entweder auf den stationären oder ambulanten Versorgungsbereich, die Grundlage für die chirurgische Versorgungsforschung. Erschwerten Zugriff hatten Forscher dagegen auf Daten, die Kliniken und niedergelassene Ärzte den Krankenkassen übermitteln. Systematische Untersuchungen scheiterten daran schon mehrfach. „Gerade im Zusammenhang mit den für Patienten so wichtigen Fragen nach Nutzen, Qualität und Sicherheit der chirurgischen Versorgung können wir auf diese Routinedaten nicht verzichten“, betont Professor Bauer. Berechtigte Forderungen nach mehr und valider Versorgungsforschung – seit Jahren von allen Verantwortlichen im Gesundheitswesen erhoben – müssten, ganz abgesehen von einer Klärung der Finanzierungsfragen, endlich auch durch angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen umsetzbar werden.
Der aktuelle Entwurf zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht nun vor, den Kreis der Nutzer von Routinedaten der Kassen zu erweitern: Im ersten Schritt sollen die Daten aller Krankenkassen anonymisiert zusammengeführt werden. Die chirurgischen Fachgesellschaften unterstützen dieses Anliegen nachhaltig: „Die DGCH sieht in dem Gesetzentwurf eine Chance, auf Basis von Versorgungsdaten endlich ein nationales System zur Auswertung von Langzeitdaten zu verwirklichen“, erläutert Professor Bauer. Dies fordert seit Langem auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD. Vorschläge zur technischen Umsetzung liegen vor. Die dazu erstellte Expertise der Bundesärztekammer wird von der DGCH nachhaltig unterstützt. „Nun gilt es, Nägel mit Köpfen zu machen“, so Bauer. Das Gesetz soll im Januar 2012 in Kraft treten.
***Bei Veröffentlichung, Beleg erbeten.***
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