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06.03.2006 14:18

Studienbeitragsgesetz wird sich als gerichtsfest erweisen

André Zimmermann Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Innovationsministerium: Rechtsgutachten bestätigt Gesetzentwurf in nahezu sämtlichen Punkten

    Zum heute von den Grünen vorgestellten Rechtsgutachten von Professor Georg Hermes zum Studienbeitragsgesetz erklärte ein Sprecher des Innovationsministeriums:

    "Das Innovationsministerium hat mit Interesse das heute von den Grünen vorgestellte Gegengutachten zum Rechtsgutachten des Münsteraner Juristen Wilhelm Achelpöhler zur Kenntnis genommen, das Ende November 2005 präsentiert wurde. Das heute vorgestellte Gutachten erklärt das geplante Studienbeitragsgesetz in allen Punkten für verfassungsgemäß - also auch in puncto Vertrauensschutz und Übergang von der Studienkontenfinanzierungsregelung der Vorgängerregierung - bis auf die Regelung, dass die Hochschulen selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie die Studienbeiträge erheben.

    Diese rechtlichen Bedenken teilt das Ministerium nicht. Es bleibt dabei: Das Gesetz wird sich in allen Punkten als gerichtsfest erweisen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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