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Wissenschaft
Erste Promotion an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Stefan Weidmann schließt als erster in der Bundesrepublik Deutschland eine Promotion auf Basis des eigenständigen Promotionsrechts an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften ab. Der langjährige Sozialarbeiter mit Masterabschluss hat sich mit der Professionalität in der Sozialen Arbeit befasst und seine an der Goethe-Universität Frankfurt am Main begonnene Dissertation am neu geschaffenen Promotionszentrum Soziale Arbeit an der Hochschule RheinMain fortgesetzt. „Das ist ein historischer Moment für die Hochschulgeschichte“, freut sich Prof. Dr. Detlev Reymann, Präsident der Hochschule RheinMain. „Wir sind stolz, dass die erste Promotion an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften an der Hochschule RheinMain abgeschlossen wird.“
Promovieren für die Praxis
Mit dem Titel seiner Doktorarbeit „Arbeitsbündnisse in der Fachberatung für Kindertagesstätten – Rekonstruktion, Typologie und Herausforderungen an die Professionalität“ knüpft Weidmann an ein Thema an, das ihn schon in der Praxis mehrere Jahre beschäftigt hat: Wie kann die Professionalität in der Sozialen Arbeit verbessert werden? „Das Feld der Kindertagesbetreuung ist mit einer Vielzahl von Erwartungen konfrontiert. Empirisch konnte ich feststellen, dass sich die Fachberatung trotz dieser Erwartungen häufig sehr gut auf den individuellen Bedarf der Kindertagesstätten einstellt. Wie sie es schafft, mit den Fachkräften Arbeitsbündnisse zu entwickeln, die die Praxis voranbringen, ist deshalb für die Professionalität der Sozialen Arbeit höchst interessant“, so Weidmann.
Die Entscheidung, in der Fachrichtung Soziale Arbeit an einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften zu promovieren, findet Weidmann richtig: „Man ist einfach näher am Thema dran“. Mit der Schaffung des Promotionszentrums Soziale Arbeit Anfang 2017 konnte er seine Dissertation an der Hochschule RheinMain fortsetzen. Das Zentrum mit Sitz in Wiesbaden ist eine wissenschaftliche Einrichtung der drei Partnerhochschulen Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda und Hochschule RheinMain.
Eigenständiges Promotionsrecht für HAW
Seit Anfang 2016 besteht gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) die Möglichkeit, dass Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachrichtungen mit ausreichender Forschungsstärke erhalten können. Die Forschungsstärke wird über die Forschungstätigkeit der für die Betreuung der Promotionen in Frage kommenden Professorinnen und Professoren sowie das wissenschaftliche Umfeld belegt. Dabei muss eine Mindestanzahl von Professorinnen und Professoren der betreffenden Fachrichtung bestimmte Kriterien hinsichtlich Publikationen und eingeworbener Drittmittel erfüllen. Mit dem eigenen Promotionsrecht wird die kontinuierliche Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften honoriert und weiter gefördert.
Stefan Weidmann
© Hochschulkommunikation | Hochschule RheinMain
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
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