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18.09.2019 15:04

CO2 an der Quelle besteuern

Stephan Düppe Stabsstelle 2 – Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
FernUniversität in Hagen

    Der Volkswirt Prof. Robert Schmidt (FernUniversität in Hagen) spricht sich entschieden für eine CO2-Steuer aus: Sie schafft ideale Bedingungen für Investitionen in emissionsarme Technologien. Die umfassende Festlegung von einheitlichen Preisen für alle Emissionen, insbesondere von Kohlendioxid („CO2-Steuer“) ist ein einfaches und seit Langem bekanntes ökonomisches Instrument, um den Klimawandel wirksam zu bekämpfen. Ein solcher Markteingriff ist nach seiner Ansicht berechtigt und unter Umständen sogar zwingend erforderlich. Darüber hinaus hält er eine gezielte Förderung grüner Technologien für sinnvoll. Robert Schmidt ist Inhaber des Lehrstuhls für Mikroökonomie an der FernUniversität.

    „Erstaunlich einfach und seit Langem bekannt“ ist nach den Worten von Prof. Dr. Robert Schmidt ein ökonomisches Instrument, das wirksam den Klimawandel bekämpfen kann. Damit meint der Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Mikroökonomie an der FernUniversität in Hagen die umfassende Festlegung von einheitlichen Preisen für alle Emissionen, insbesondere von Kohlendioxid („CO2-Steuer“). Ein solcher Markteingriff ist seiner Ansicht nach berechtigt und unter Umständen sogar zwingend erforderlich. Darüber hinaus hält er eine gezielte Förderung grüner Technologien (z.B. erneuerbare Energien, Speichertechnologien) für sinnvoll. „Die Bereitstellung emissionsarmer Technologien hat – ähnlich wie die Senkung der Emissionen – z.T. Eigenschaften eines globalen öffentlichen Gutes!“ Wenn Deutschland eine umfassende CO2-Bepreisung einführe, könne es zudem andere Länder mit an Bord holen und so einen wichtigen Impuls in Richtung einer globalen Bepreisung geben.

    Hinsichtlich der Bepreisung von CO2-Emissionen setzt Prof. Schmidt sich vehement für eine Quellenbesteuerung ein, also eine Kohlenstoffsteuer. Dabei würden die fossilen Brennstoffe direkt bei ihrer Förderung bzw. bei ihrem Import entsprechend ihrem Kohlenstoffgehalt besteuert. Schmidt: „Das ist einfacher und unbürokratischer, als riesige Zahlen von CO2-Emittenten einzeln zu erfassen. Ökonomisch ist es eigentlich egal, wo man die Steuer ansetzt. Pragmatisch ist es, wenn man wirklich an der Quelle, also bei oder möglichst direkt nach der Extraktion der fossilen Brennstoffe aus dem Erdreich sowie beim Import ansetzt. Damit kann man theoretisch eine hundertprozentige Abdeckung der CO2-Emissionen erreichen.“

    Denn nicht nur Auto fahren, heizen oder Güter und Dienstleistungen verursachen durch Betrieb und Erzeugung CO2, sondern z.B. auch der energieaufwändige Bau eines Hauses („Graue Emissionen“). Hier müssten z.B. Zementgewinnung und Betonherstellung berücksichtigt werden.

    Bisher nur 45 Prozent der CO2-Emissionen in der EU erfasst

    Im Gegensatz zu einer solchen umfassenden CO2-Steuer sind im EU ETS, dem EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System), nur die großen Emittenten wie Industrieunternehmen und Energieerzeuger erfasst und damit lediglich ca. 45 Prozent der Emissionen in der EU. Schmidt: „Wenn man nur den Energieverbrauch der Heizung besteuern würde, bliebe außer Acht, wie energieaufwändig das Gebäude hergestellt wurde. Bei einer umfassenden Kohlenstoffbesteuerung würde das alles berücksichtigt. Und wenn ein Produzent sieht, dass seine Produkte durch die Besteuerung teurer werden, wird er versuchen, kohlenstoffarm zu produzieren.“

    Industrieunternehmen und Energieerzeuger könnten – und würden – die höheren Belastungen an ihre Kunden weitergeben. Schmidt: „Es ist egal, wo man die Steuer ansetzt; direkt beim Verbraucher oder in der Produktionskette. Es ist ja auch gewollt, dass das Preissignal sich entlang der Wertschöpfungskette fortpflanzt. Die Verbraucherin, der Verbraucher soll sehen: Dieses Produkt oder diese Dienstleistung ist jetzt teurer, weil da mehr CO2 ‚drinsteckt‘. Also weiche ich auf eine andere Dienstleistung oder ein anderes Produkt aus. Auf den Apfel, der nicht aus Argentinien eingeflogen wurde, sondern hier gewachsen ist.“ Und Produzenten emissionsärmerer Produkte können diese vergleichsweise billiger anbieten, und dadurch ihre Marktanteile steigern. Somit entstehen entsprechende Investitionsanreize in emissionsärmere Produktionsprozesse und Technologien. Um Wettbewerbsnachteile für die heimische Wirtschaft auszuschließen, sollte eine CO2-Bepreisung mit steuerlichem Grenzausgleich (sog. Border Carbon Adjustment – BCA) gekoppelt werden: Exporte würden vom heimischen CO2-Preis befreit und Importe damit belastet.

    Da das EU ETS bereits existiert, plädiert Schmidt dafür, die CO2-Steuer zusätzlich einzuführen und die Kosten der Zertifikate an die beteiligten Firmen zurückzuerstatten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden: „Die Steuer wirkt dann wie ein Mindestpreis für Emissionen und ergänzt das EU ETS.“ Prof. Schmidt spricht sich entschieden für die Steuer aus und gegen eine Ausweitung des Zertifikatehandels auf bisher nicht erfasste Sektoren. „Die Steuer setzt ein stabiles Preissignal und schafft somit ideale Bedingungen für Investitionen in emissionsarme Technologien, während der Preis im EU ETS schwankt. Dabei sind sowohl unerwartet geringe als auch sehr hohe Zertifikatepreise nicht wünschenswert. Bei geringen Preisen fehlen Anreize, die Emissionen weiter zu reduzieren, sehr hohe Preise bergen konjunkturelle Risiken.“ Prof. Schmidt schlägt einen Einstiegspreis von 80 Euro pro Tonne CO2 vor, was vergleichbar ist mit der Schweizer CO2-Steuer. Die CO2-Steuer sollte im Anschluss kontinuierlich über die Zeit ansteigen.

    Ein Teil der Erlöse aus der CO2-Bepreisung sollte seiner Ansicht nach für Regenwald-Schutzprogramme verwendet werden. Das hält Schmidt für noch dringender als das Abschalten von Kohlekraftwerken oder die Entschädigung von Stromkonzernen, weil so neben der Emissionsminderung auch noch ein unermesslicher Beitrag für den Erhalt der globalen Artenvielfalt geleistet würde.


    Wissenschaftliche Ansprechpartner:

    Prof. Dr. Robert Schmidt robert.schmidt@fernuni-hagen.de


    Weitere Informationen:

    https://www.scientists4future.org/wp-content/uploads/2019/08/S4F_CO2_Preis_final... „Antworten auf zentrale Fragen zur Einführung von CO2-Preisen“ gibt Prof. Robert Schmidt zusammen mit zahlreichen Kolleginnen und Kollegen in „Diskussionsbeiträge der Scientists for Future 2, 2019, Version 1.1, doi:10.5281/zenodo.3371150“. In der Veröffentlichung geht es um „Gestaltungsoptionen und ihre Auswirkungen für den schnellen Übergang in die klimafreundliche Gesellschaft“.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    jedermann
    Energie, Gesellschaft, Meer / Klima, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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