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29.03.2004 17:14

Deutschlands Hochschulen sollen Weltspitze werden

Burghard Kraft Pressestelle
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung

    Pressemitteilung PM 7/2004 und Anlage zu PM 7/2004:
    Deutschlands Hochschulen sollen Weltspitze werden

    Bonn/Berlin, 29.03.2004
    PM 7/2004

    Deutschlands Hochschulen sollen Weltspitze werden

    Die Wissenschaftsminister des Bundes und der Länder haben sich heute in der BLK unter Vorsitz von Frau Bundesministerin Bulmahn in einer konstruktiven Diskussion darauf verständigt, dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wett-bewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen sichtbarer zu machen. Dies erfordert besondere Anstrengungen der Hochschulen, insbesondere der Hochschulleitungen, der Länder und des Bundes.
    Bund und Länder streben an, eine Vereinbarung nach Artikel 91b Grundgesetz zur Förderung von Exzellenz durch Spitzenuniversitäten und ein Netzwerk der Exzellenz im Wissenschaftsbereich abzuschließen, die Maßnahmen enthält zur

    - besonderen Förderung von Universitäten, die qualitativ und strukturell in ihren verschiedenen Wissenschaftsbereichen den Anforderungen an Exzellenz in besonderer Weise entsprechen; Ansatzpunkt sind die profilbildenden Wissenschaftsbereiche der Hochschulen (Spitzenuniversitäten),

    - besseren Verknüpfung universitärer und außer-universitärer Forschung und Entwicklung durch Forschungsverbünde von Wissenschaftsbereichen mit internationaler Sichtbarkeit (Exzellenzzentren/Exzellenzcluster). Dies schließt die Fachhochschulen ein.

    - Verbesserung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Einrichtung von Graduiertenschulen.
    Darüber hinaus fördern die Länder die Exzellenz in der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen.
    Die BLK hat eine Staatssekretärs-Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, zur nächsten Sitzung der Kommission den Entwurf einer Vereinbarung vorzulegen und dabei insbesondere zu konkretisieren

    - die Ausgestaltung des wettbewerblichen Verfahrens in den verschiedenen Bereichen
    - die Grundzüge der Finanzierung der Maßnahmen.
    Die BLK-Vorsitzende, Bundesministerin Bulmahn: "Ich freue mich, dass es in einem konstruktiven Dialog in der BLK gelungen ist, die bislang kontroversen Positionen von Bund und Ländern anzunähern. Bund und Länder sind heute ihrem gemeinsamen Ziel, Hochschulen und Forschung in Deutschland in den nächsten Jahren an die Weltspitze zu bringen, ein entscheidendes Stück näher gekommen."
    BLK-Vize Dr. Matthias Rößler, Wissenschaftsminister des Freistaats Sachsen: "Bund und Länder wollen die Exzellenz an unseren Hochschulen und Forschungseinrichtungen orten, gezielt gemeinsam fördern und ein Elite-Netzwerk knüpfen. Wir sind uns einig, dass die Selbstauswahl der Hochschulen bei den Studenten, ein neues Hochschulfinanzierungssystem sowie der Abbau von Gremien und von Bürokratie wichtige wettbewerbsfördernde Rahmenbedingungen sind."

    Anlage zur Pressemitteilung PM7/2004:
    Beschluß der BLK vom 29.03.04 zu TOP 5

    1) Bund und Länder sind sich einig, dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wett-bewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen sichtbarer zu machen. Dies erfordert besondere Anstrengungen der Hochschulen, insbesondere der Hochschulleitungen, der Länder und des Bundes.

    2) Bund und Länder streben an, eine Vereinbarung nach Artikel 91b Grundgesetz zur Förderung von Exzellenz durch Spitzenuniversitäten und ein Netzwerk der Exzellenz im Wissenschaftsbereich abzuschließen, die Maßnahmen enthält zur

    - besonderen Förderung von Universitäten, die qualitativ und strukturell in ihren verschiedenen Wissenschaftsbereichen den Anforderungen an Exzellenz in besonderer Weise entsprechen; Ansatzpunkt sind die profilbildenden Wissenschaftsbereiche der Hochschulen (Spitzenuniversitäten),

    - besseren Verknüpfung universitärer und außer-universitärer Forschung und Entwicklung durch Forschungsverbünde von Wissenschaftsbereichen mit internationaler Sichtbarkeit (Exzellenzzentren/Exzellenzcluster). Dies schließt die Fachhochschulen ein.

    - Verbesserung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Einrichtung von Graduiertenschulen.

    Darüber hinaus fördern die Länder die Exzellenz in der Lehre an Universitäten und Fachhochschulen.

    3) Bund und Länder wollen durch wettbewerbliche Verfahren den Prozess einer Leistungs-spirale in Gang setzen, der die Ausbildung von Spitzen und die Anhebung der Qualität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zum Ziel hat. Dies setzt voraus, dass die Hochschulen bei der Profilbildung und in ihren Managementstrukturen handlungsfähiger werden.
    Die Verbesserung der Lehre und die bessere Adaptierbarkeit der deutschen Studienstruktur an internationale Gepflogenheiten gilt es verstärkt zu fördern.

    In dem Gesamtwettbewerb sollen zusätzliche Mittel für

    - die Förderung von Spitzenuniversitäten auf der Grundlage profilbildender Wissenschaftsbereiche der Hochschulen zur Förderung des strukturellen Weiterentwicklung der Hochschulen

    - die Schaffung von Exzellenzzentren/Exzellenzclustern zur Förderung der Spitzenforschung,

    - Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,zur Verfügung gestellt werden.

    Eckpunkte :

    - Antragsteller und Mittelempfänger sind die Universitäten als Ganzes auf der Grundlage ihrer Struktur- und Entwicklungsplanung, nicht Einzelpersonen, Fächer oder Fachbereiche in der Hochschule.

    - Die Auswahl der Hochschulen setzt an der Exzellenz von Wissenschaftsbereichen an, die struktur- und profilbildend für die Hochschule sind oder werden sollen.

    - Innerhalb des Verfahrens sind Anträge zur Förderung von Graduiertenschulen, von Exzellenzzentren sowie zur Förderung von Spitzenuniversitäten im Rahmen eines auf Wissenschaftsbereichen basierenden Gesamtkonzepts möglich.

    - Erfolgreich können nur solche Hochschulen sein, die durch erbrachte Leistungen Exzellenz in den jeweils betroffenen Wissenschaftsgebieten nachgewiesen haben.

    - Bund und Länder gehen davon aus, dass die beschriebenen Maßnahmen nachhaltig wirksam sein müssen und deswegen auf mittlere bis lange Frist anzulegen sind. Exzellenz muss sich dennoch immer wieder neu bewähren. Dies erfordert eine Abfolge von Wettbewerbsrunden, die Dynamik und Flexibilität des Verfahrens sichert und gewährleistet, dass Exzellenz-Zuschreibungen jeweils neu erworben werden müssen.

    4) Die Kommission setzt eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene ein, der angehören
    - BMBF
    - die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen.
    Die Arbeitsgruppe tagt länderoffen.

    Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, zur nächsten Sitzung der Kommission den Entwurf einer Vereinbarung vorzulegen und dabei insbesondere zu konkretisieren

    - die Ausgestaltung des wettbewerblichen Verfahrens in den verschiedenen Bereichen
    - die Grundzüge der Finanzierung der Maßnahmen.

    Die Arbeitsgruppe wird gebeten, zu den Beratungen Vertreter der Allianz hinzuzuziehen. Die Kommission erwartet Ergebnisse der Arbeitsgruppe so rechtzeitig, dass sie gegebenenfalls noch in die Beratungen der Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 17.06.2004 einfließen können.


    Weitere Informationen:

    http://www.blk-bonn.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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