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Mitgliedschaft im Informationsdienst Wissenschaft e.V.Der Verein Informationsdienst WissenschaftDer gemeinnützige Verein zur Förderung von Wissenschaft und Forschung Informationsdienst Wissenschaft e. V. wurde am 3.6.2002 durch die Kanzler der Universitäten Bayreuth, Bochum, Gießen und Karlsruhe, der Technischen Universität Clausthal und der Tierärztlichen Hochschule Hannover zusammen mit Vertretern des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft und des Forschungszentrums Jülich in Bochum gegründet. Er übernimmt seither alle mit dem Betrieb des Informationsdienstes Wissenschaft verbundenen Geschäfte und Aufgaben, die zuvor im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft der Pressestellen der Universitäten Bayreuth, Bochum und Clausthal und des Rechenzentrums der TU Clausthal erledigt wurden. Der Vorstand des Informationsdienstes Wissenschaft e. V. besteht aus den folgenden Vertretern von idw-Mitgliedseinrichtungen:
Aufnahmeverfahren und MitgliedschaftÜber eine Mitgliedschaft für Ihre wissenschaftliche Einrichtung im Informationsdienst Wissenschaft e. V. können Sie sich gerne beim idw-Team erkundigen - per E-Mail an service@idw-online.de oder telefonisch an (0921) 348998970. Die Mitarbeiter senden Ihnen umgehend weitere Informationen zu, stellen Ihnen den idw im Detail vor und beantworten Ihre Fragen. Das folgende Vorgehen hat sich bewährt: Sie schicken dem idw-Team Informationen über Ihre Institution (am besten per E-Mail an service@idw-online.de), u.a. damit überprüft werden kann, ob sie die Mitgliedschaftskriterien (s.u.) des Informationsdienstes Wissenschaft erfüllt. Dann telefonieren wir. Zur Arbeit mit dem idw erhält der Pressesprecher bzw. die Pressesprecherin in Form einer Benutzerkennung und eines Passwortes einen persönlichen Zugang zum idw-System. Dazu genügt wiederum ein kurzes Telefonat mit den Mitarbeitern des idw-Teams, in dessen Verlauf Sie auch in die Bedienung des Systems eingeführt werden. Im Anschluss daran müssten Sie für Ihre Einrichtung eine Beitrittserklärung zum Informationsdienst Wissenschaft e. V. unterschreiben bzw. im Hause unterschreiben lassen. Mit Einrichtungen, die keinem eingetragenen Verein beitreten können, kann der Informationsdienst Wissenschaft e. V. Nutzungsvereinbarungen abschließen, die die Nutzung der idw-Dienste auch ohne Vereinsmitgliedschaft ermöglichen. Kriterien für die Mitgliedschaft im Informationsdienst Wissenschaft e. V.Voraussetzung für die Mitgliedschaft einer Einrichtung im Informationsdienst Wissenschaft e. V. ist, dass sie Den genauen Wortlaut der Vereinssatzung des Informationsdienstes Wissenschaft e. V. können Sie hier einsehen. Pflichten der Mitgliedseinrichtung im Informationsdienst Wissenschaft e. V.Die idw-Mitgliedseinrichtung verpflichtet sich, Pressemitteilungen und Bilder nur mit namentlicher Nennung des presserechtlich Verantwortlichen in die idw-Datenbank einzustellen. Die idw-Mitgliedseinrichtung verpflichtet sich ferner, Den genauen Wortlaut der Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Informationsdienstes Wissenschaft e. V. können Sie hier einsehen. Mitgliedsbeiträge und NutzungsentgelteDie jährlichen Mitgliedsbeiträge zum Informationsdienst Wissenschaft e. V. unterscheiden sich je nach Art der Mitgliedseinrichtungen und sind wie folgt gestaffelt:
Die idw-Mitgliedseinrichtungen erhalten für jedes Jahr eine Rechnung über den fälligen Beitrag. Probephase und KündigungZu Anfang kann jede neue Mitgliedseinrichtung den idw in einer Probephase kennen lernen, die von Beginn der Mitgliedschaft bis zum Ende des Folgemonats dauert. Diese Phase ist beitragsfrei. Die benannten Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verfügen dann bereits über alle Zugriffsrechte von Pressesprechern einer Mitgliedseinrichtung auf das idw-System. Gemäß Satzung des Informationsdienstes Wissenschaft e. V. (§ 5 Nr. 2) kann in dieser Zeit die Mitgliedschaft jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach der Probephase ist der Austritt aus dem Informationsdienst Wissenschaft e. V. nur zum Ende eines Geschäftsjahres (31.12.) möglich. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Es gilt eine Kündigungszeit von zwei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Historie des idwSeit 2002 ist der idw ein eingetragener Verein Zu seinen Mitgliedern gehören mehrere hundert Hochschulen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Akademien, Forschungsunternehmen, Fachgesellschaften und viele weitere wissenschaftliche Einrichtungen vorwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der idw wurde 1995 gegründet als Gemeinschaftsprojekt der Pressestellen der Universität Bayreuth, der Ruhr-Universität Bochum sowie der Technischen Universität Clausthal in Zusammenarbeit mit dem Clausthaler Rechenzentrum. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die bundesweite Initiative Wissenschaft im Dialog und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft förderten den Aufbau des Informationsdienstes Wissenschaft finanziell. Haben Sie noch Fragen? Das idw-Team hilft Ihnen gerne weiter! |
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