Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einführung von Studiengebühren hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Länder an ihre politische Verantwortung für eine Einführung von Studienbeiträgen erinnert und sie aufgefordert, bundesweit kompatibel Obergrenzen für die Beiträge zu definieren. Es müsse aber den Hochschulen selbst überlassen werden, ob und in welcher Höhe innerhalb des vorgegebenen Spielraums und für welche Studiengänge sie Beiträge erheben wollen, so eine Empfehlung des HRK-Senats, der am Dienstag (15. Februar) in Bonn zusammentrat. "Nur so können Studienbeiträge ein sinnvolles Element des Wettbewerbs unter Hochschulen sein", sagte der Präsident der HRK, Professor Dr. Peter Gaehtgens, am Mittwoch vor der Presse in Bonn.
Die allseits bekräftigte Überzeugung, dass die Studienbeiträge allein der Verbesserung der Studienbedingungen zugute kommen sollten, müsse sich in der Gesetzgebung niederschlagen. Dazu wäre es hilfreich, ein festes Verhältnis von staatlichen und gebührenfinanzierten Anteilen an der Hochschulfinanzierung zu definieren. Eine Relation von 90 Prozent staatlicher zu 10 Prozent privater Finanzierung durch Studienbeiträge halte er für vertretbar. Die gesetzliche Fixung dieses Verhältnisses könne verhindern, dass der Staat sich aus der Finanzierung der Hochschulen zurückziehe, wie von vielen Gebührengegnern befürchtet.
Um die zwingend erforderliche Sozialverträglichkeit von Studienbeiträgen zu sichern, hält der HRK-Senat den Erhalt des BAföG, ein Kreditsystem mit nachlaufender Finanzierung sowie Stipendien und steuerbegünstigtes Bildungssparen für richtig. Das Bundesverfassungsgericht habe den Ländern die Verantwortung für die Sozialverträglichkeit zugewiesen, erläuterte Präsident Gaehtgens, und die Studierenden müssten unter mehreren Möglichkeiten einer Finanzierungshilfe wählen können.
Der Senat wandte sich gegen Planungen, aus Studienbeiträgen Stipendien zu finanzieren. Es sei ein falscher Ansatz, von allen erhobene Beiträge über Stipendien umzuverteilen. Er appellierte auch an die Wirtschaft, in verstärktem Umfang Stipendienprogramme für besonders begabte Studierende aufzulegen.
Die HRK appellierte außerdem an die Länder, durch die Einführung von Studienbeiträgen keine Mobilitätsbehinderung der Studierenden entstehen zu lassen. Für die Studierenden müsse die Wahl des Studienorts allein an der Qualität der Ausbildung und der Forschungsmöglichkeiten zu orientieren sein. Insofern seien Mobilitätsschranken, wie z.B höhere Beiträge für Nicht-Landeskinder, indiskutabel.
http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_2430.php?datum=100.+HRK-Senat+am+15.2.2005
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