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24.02.2005 11:11

Grundsatzforderungen zu Studienentgelten

Katharina Kadel Geschäftsstelle
Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg

    Baden-württembergische Universitätsrektoren äußern sich zur Einführung von Studienentgelten

    Die baden-württembergischen Rektoren haben sich in ihrer Sitzung am 22. Februar 2005 auf fünf Punkte verständigt, die sie bei der Einführung von Studienentgelten für unabdingbar halten.

    "Darin sind wir uns weitgehend mit der Landespolitik einig", sagte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, der Tübinger Rektor Eberhard Schaich. Wichtig sei, dass man mit der Einführung zügig beginne. Die Mittel, die direkt an die einzelnen Hochschulen zu entrichten seien, sollen ausschließlich der Verbesserung der Lehre dienen und würden so die Bedingungen eines qualitätvollen, zügigen Studiums deutlich verbessern. Dafür müsse sichergestellt sein, dass die Entgelte eine Zusatzfinanzierung seien und die Hochschulen nicht gezwungen werden, ihre Studienplatzkapazitäten zu erhöhen.

    "Wir setzen auf die Zusicherungen der Politik, dass die Hoch-schulhaushalte dafür nicht an anderer Stelle gekürzt werden", betonte Eberhard Schaich.

    Die Rektoren forderten die Politik auf, noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. "Wenn nicht schnell etwas geschieht, wird eine jahrelange Diskussion stattfinden, die die Hochschulen nicht weiterbringt", bringt Eberhard Schaich die Befürchtungen der Universitäten auf den Punkt.

    Der vollständige Text der Stellungnahme:

    Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten hat sich auf folgende Grundsätze für die Einführung von Studienentgelten in Baden-Württemberg verständigt:

    1. Die Einführung von Studienentgelten duldet keinen Verzug. Die Politik muss unverzüglich ein transparentes und sozial verträgliches Entgeltsystem verwirklichen, schon um die Finanzierung der Universitäten zu verbessern. Dabei soll ein durchschnittlicher Betrag von 500 Euro pro Semester und pro Studierendem zugrunde gelegt werden.

    2. Um jedem Studierenden ein Studium zu ermöglichen, ist ein frei wählbares Darlehenssystem nach dem Prinzip der nachlaufenden Studiengebühren aufzubauen. Eine nachträgliche Befreiung oder Stundung des Entgelts aus sozialen Gründen kann erst erfolgen, wenn ein Absolvent Einkommen erzielt oder erzielen soll. Ausfälle, die dadurch entstehen, dass ein Entgeltpflichtiger nach seinem Studium nicht zu zahlen in der Lage ist, dürfen nicht zu Lasten der Hochschulen gehen. Für Studierende in Austauschstudiengängen müssen Ausnahmeregelungen möglich sein.

    3. Die Ausdifferenzierung der Entgelthöhe nach Studienfach gehört in die Kompetenz der Universitäten. Dafür müssen jetzt schon die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

    4. Die Studienentgelte müssen direkt an die Universität entrichtet werden, an der das Studium erfolgt. Sie werden ausschließlich für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt und sind als Drittmittelbeiträge der Studierenden zu betrachten.

    5. Die Landesrektorenkonferenz der Universitäten setzt auf vertraglich noch zu fundierende Zusicherungen aus der Politik, dass die Einnahmen aus der Erhebung von Studienentgelten bei den Hochschulen verbleiben. Alle Studienentgelte sind von den Studierenden direkt bei der Universität zu entrichten.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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