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31.03.2005 16:08

Droht hessischen Krankenhäusern der finanzielle Ruin?

Ricarda Wessinghage Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt a. M.

    Entscheidung der Schiedsstelle zum landesweitem Basisfallwert verunsichert Hessens Krankenhäuser: Sie sollen künftig mit 170 Millionen Euro weniger auskommen.

    Krankenhäuser rechnen seit vergangenem Jahr die stationäre Behandlung von Patienten gegenüber den Krankenkassen nach Fallpauschalen (DRG-Fallpauschalen) ab. Grundlage für diese Abrechnung ist ein sogenannter Basisfallwert, der in den einzelnen Bundesländern erstmals in diesem Jahr zwischen den Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften vereinbart werden muss. Der landesweite Basisfallwert versteht sich als durchschnittlicher Fallerlös aller stationären Behandlungsfälle in einem Bundesland.

    Da sich die hessischen Vertragspartner Anfang des Jahres in mehreren Verhandlungen zunächst nicht auf einen landeseinheitlichen Basisfallwert für das Jahr 2005 einigen konnten, hatten sie sich gemäß § 18a Krankenhausfinanzierungsgesetz an die hierfür zuständige Schiedsstelle gewandt. Diese legte nun am 22. März für das laufende Jahr einen landeseinheitlichen Basisfallwert auf der Basis der Budgets von 131 hessischen Krankenhäusern auf 2.694,75 Euro fest.

    "Ein in der jetzigen Höhe festgesetzter landesweiter Basisfallwert für Hessen darf so nicht wirksam werden", erklärt Thomas Müller-Bellingrodt, Kaufmännischer Direktor am Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vorstandsvorsitzender des Vereins der Hessischen Universitätsklinika und Großkrankenhäuser. "Wenn der von der Schiedsstelle festgelegte Basisfallwert tatsächlich rechtskräftig wird, hat dies unweigerlich eine Reduzierung des Gesamtbudgetvolumens für die stationäre Behandlung in Hessen um etwa 170 Millionen Euro zur Folge", rechnet der Ökonom vor.

    Einen Budgetverlust in dieser Höhe werden die Krankenhäuser in Hessen nicht verkraften können, ohne dass es zu einer spürbaren Verschlechterung und regional sogar gänzlichen Gefährdung der Krankenhausbehandlung komme. Auch seien Krankenhaus- und Abteilungsschließungen sowie Insolvenzen zu erwarten. Damit wären zahlreiche Arbeitsplätze in den hessischen Krankenhäusern gefährdet.

    Nicht nachvollziehbar ist für Müller-Bellingrodt, dass der von der Schiedsstelle verabschiedete Betrag sogar deutlich unter dem bis dahin vorliegenden Angebot der Krankenkassen von rund 2.800 Euro liege. "Ein Basisfallwert, der sicherstellt, dass die stationäre Versorgung in Hessen nicht zusammenbricht, liegt bei annähernd 2.830 Euro", führt Müller-Bellingrodt weiter aus. Stellvertretend für die Hessischen Universitätsklinika und Großkrankenhäuser, deren Budgetvolumen allein 40 Prozent aller hessischen Krankenhäuser ausmacht, appelliert er daher an das Hessische Sozialministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf einzuwirken, dass in Hessen ein tragbarer Landesbasisfallwert festgelegt wird.

    Bereits seit Jahren haushalten die Krankenhäuser am oberen Limit: Einer Umfrage der Hessischen Krankenhausgesellschaft zu Folge haben im Jahr 2003 bereits annähernd 70 Prozent der Mitgliedskrankenhäuser, die an der Umfrage teilgenommen haben, ein Durchschnittsdefizit von über 780.000 Euro ausgewiesen. "In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Krankenhäuser aufgrund der inzwischen bereits mehr als einem Jahrzehnt langen Budgetdeckelungen ohnehin schon in einen Finanzierungsnotstand geraten sind", so Müller-Bellingrodt. Allein schon die tariflichen Steigerungen im Bereich der Lohnkosten wurden durch die Festschreibung der Krankenhausbudgets in den vergangenen Jahren nicht mehr ausgeglichen beziehungsweise gedeckt. Ähnlich verhalte es sich mit den Preissteigerungen im Sachkostenbereich. Durch die Festsetzung des landesweiten Basisfallwertes auf den erheblich zu niedrigen Betrag werde die Situation daher noch weiter und dauerhaft verschärft.

    Frankfurt am Main, 31. März 2005

    Für weitere Informationen:

    Ricarda Wessinghage
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Universitätsklinikum Frankfurt
    Fon (0 69) 63 01 - 77 64
    Fax (0 69) 63 01 - 8 32 22
    E-Mail ricarda.wessinghage@kgu.de
    Internet http://www.kgu.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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