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20.10.2005 13:23

Studiengebühren in Niedersachsen und Bayern: Soziale Abfederung ungenügend!

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    (Berlin, 20. Oktober 2005) Das Deutsche Studentenwerk (DSW) kritisiert die in den letzten Tagen in ersten Eckdaten bekannt gewordenen Studiengebühren-Pläne der Länder Niedersachsen und Bayern. DSW-Präsident Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens hält insbesondere die geplante soziale Abfederung der Gebühren für ungenügend: "Es sind zwar in beiden Ländern Ausnahmetatbestände vorgesehen, etwa für Studierende mit Kindern, behinderte Studierende oder besonders begabte. Grundsätzlich muss aber auch die Bedürftigkeit genauso stark gewichtet werden", fordert er. So sei es "widersinnig", dass die Regierungen in München und Hannover BAföG-Empfänger nicht von Studiengebühren freistellen wollen. Rinkens fragt: "Soll der Staat mit der einen Hand Geld geben, damit jemand studieren kann, und mit der anderen Hand das Geld wieder abnehmen, wenn er studiert?"

    Rinkens fordert die Landesregierungen auf, die wirtschaftliche Lage ihrer Studierenden zur Bemessungsgrundlage von Studiengebühren zu machen. "Konkret heißt das: keine Studiengebühren für BAföG-Empfänger, darüber hinaus eine Staffelung der Gebühren nach den tatsächlichen Einnahmen der Studierenden", erläutert der DSW-Präsident. Er erinnert daran, dass im bundesweiten Durchschnitt 27% der rund zwei Millionen Studierenden in Deutschland mit weniger als 600 Euro Einnahmen im Monat auskommen müssen; für sie würden Gebühren in der geplanten Höhe von 500 Euro im Semester eine erhebliche Belastung darstellen. "Die in Bayern und Niedersachen geplanten Darlehensmodelle mögen zwar die Finanzierung der Studiengebühren fürs erste ermöglichen. Konkret bedeutet das aber, dass gerade wenig vermögende Studierende sich erst einmal verschulden müssen!"

    Im Gegensatz zu Baden-Württemberg (15.000 Euro) und Nordrhein-Westfalen (10.000 Euro) hätten, kritisiert Rinkens weiter, weder Bayern noch Niedersachen bisher erklärt, wie hoch die Gesamtverschuldung aus BAföG-Darlehensanteil und Studiengebühren-Schuld liegen soll. "Solange der Kreis der Studierenden, die von den Gebühren zu befreien sind, nicht mindestens um BAföG-Empfänger erweitert wird und solche wichtigen Eckdaten fehlen, kann ein erstes Urteil nur lauten: soziale Abfederung ungenügend", resümiert Rinkens.

    Er befürchtet grundsätzlich, dass die ausgeprägte soziale Schieflage im deutschen Hochschulsystem durch Studiengebühren noch weiter verschärft wird: "Studiengebühren verteuern das Studium und belasten Studierende und deren unterhaltsverpflichtete Eltern. Sie können gerade auf Studierende aus einkommensschwachen, aber auch Mittelstands-Familien abschreckend wirken. Gerade aus diesen Schichten müssen wir in Zukunft aber viel mehr Studierende gewinnen, um die Studierendenquote in Deutschland deutlich zu erhöhen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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