Die Ständige Kommission der Universität Leipzig zur Untersuchung von Vorwürfen des wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat nach abschließender Beratung zu der beanstandeten Arbeit aus dem Institut für Pharmazie (Prof. Nieber, Prof. Süß) die Feststellung getroffen, dass mit ihr gegen die Grundsätze "guter wissenschaftlicher Praxis", wie sie in einer entsprechenden Satzung der Universität niedergelegt sind, verstoßen wurde. Hierbei wurden die eingeholten unabhängigen Gutachten und die Einlassungen der beiden betroffenen Wissenschaftler berücksichtigt.
Ausschlaggebend für die Bewertung waren die offensichtlichen und von Frau Prof. Nieber auch eingeräumten Mängel in der Dokumentation und Auswertung der Versuchsreihen. Dabei war nicht etwa Vorsatz, sondern mangelnde Sorgfalt kennzeichnend. Die Kommission hat dem Rektor empfohlen, die in der Satzung vorgesehenen arbeitsrechtlichen und akademischen Konsequenzen zu ziehen.
Die Kommission betont, dass sie sich in dem Untersuchungsverfahren nicht der Frage zugewandt hat, wie aus wissenschaftlicher Sicht in der bekannten Auseinandersetzung zwischen Schulmedizin und Homöopathie Position zu beziehen ist.
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Franz Häuser
Telefon: 0341 97-30000
E-Mail: rektor@uni-leipzig.de
www.uni-leipzig.de/rektorat/rektor.html
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Biologie, Chemie, Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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