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30.05.2006 16:08

Nach der Anhörung von Bundestag und Bundesrat: Hochschulen bestehen auf Korrekturen bei Föderalismusreform

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    "Eine so einhellige Kritik kann nicht übergangen werden. Jetzt steht die Glaubwürdigkeit der Politik auf dem Spiel." So kommentierte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Margret Wintermantel, die gestrigen Expertenäußerungen bei der Anhörung von Bundestag und Bundesrat zu den Belangen von Bildung und Wissenschaft bei der geplanten Föderalismusreform. Zuvor hatte das HRK-Plenum in Bonn die Ereignisse erörtert.

    "Nach dem Verlauf der Anhörung ist es kaum noch vorstellbar, dass die Reform so realisiert wird, wie geplant", sagte Wintermantel. "Immerhin in Teilen der Politik scheint doch die Erkenntnis zu wachsen, dass die bisherigen Pläne zu ernsten Problemen für die Hochschulen führen würden."

    Das HRK-Plenum bekräftigte noch einmal die Forderung, dass die Verfassungsreform auch für den Bereich Bildung und Wissenschaft den Prinzipien von Sachgerechtigkeit und Klarheit folgen muss. Eine Zusammenarbeit von Ländern und Bund dürfe nicht verfassungsrechtlich und damit dauerhaft ausgeschlossen werden. Insofern müsse in § 91b eine Förderung des Bundes für die Wissenschaft über die Projektförderung hinaus ermöglicht werden.

    "Durch die Zunahme der Studienbewerber stehen die Hochschulen vor der schwierigen Aufgabe, ihre Kapazitäten zu erhöhen", sagte HRK-Präsidentin Wintermantel. "Hier ist der von der HRK geforderte Hochschulpakt unverzichtbar, denn die Hochschulen können diese Herausforderung nur mit gemeinsamer Unterstützung von Ländern und Bund bewältigen. In diesem Rahmen sollte die notwendige gemeinsame Finanzierung einer besseren Personalausstattung der Hochschulen ohne komplizierte und intransparente Konstruktionen möglich sein."

    Eine weitere Kernforderung der Hochschulen ist, dass kein Abweichungsrecht der Länder bei Zulassung und Abschlüssen eingeführt wird. "Für Studierende und Arbeitsmarkt sind Klarheit und Transparenz an diesen Stellen wichtige Voraussetzungen für einen offenen Wettbewerb", erläuterte dazu die Präsidentin der HRK. "Mit der neuen Rechtskonstruktion des Abweichungsrechts würden diese Grundlagen ohne Not gefährdet. Die Hochschulen müssen davor bewahrt werden, den gleichen Studiengang mit Bachelor-/Master- und Diplomabschluss vorhalten zu müssen.

    Die Leistungsfähigkeit der Hochschulen sicherzustellen, ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Im internationalen Wettbewerb und der europäischen Zusammenarbeit muss das deutsche Hochschulsystem eine erkennbare Identität und eine autorisierte und entsprechend gewichtige Stimme haben, die die deutschen Interessen international vertritt. Die HRK ist bereit, als bundesweite Einrichtung diese Aufgabe mit zu tragen."

    Zur Sicherung der notwendigen Bauinvestitionen schlug das Plenum den Ländern eine Selbstverpflichtung vor, wenn die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau tatsächlich entfällt. Sie sollten die Zweckbindung der Bundesmittel, die ihnen dann zufließen würden, zugunsten des Hochschulbaus dauerhaft festschreiben und sich zur Investition von Landesmitteln in gleicher Höhe verpflichten, wie dies bislang bei den Mitteln im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes notwendig ist.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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