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13.07.2006 17:02

Universität Siegen: Studiengebühren in Höhe von 500 Euro

Kordula Lindner-Jarchow M.A. Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Nach ausführlicher Diskussion im vollbesetzten Audimax hatte sich der Senat der Universität bereits Mai diesen Jahres mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, künftig Studienbeiträge zu erheben. Nachdem die Senatssitzung am letzten Montag wegen anhaltender studentischer Proteste vertagt werden musste, ist heute in nichtöffentlicher Sitzung über die Beitragssatzung und damit auch über die Höhe der Studienbeiträge entschieden worden. Zum Wintersemester 2006/2007 müssen alle Studierenden, die sich an der Universität Siegen erstmals für ein Studium einschreiben, einen Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen.

    Für diejenigen, die schon im jetzt zu Ende gehenden Sommersemester 2006 eingeschrieben waren, beginnt die Zahlung der Studienbeiträge erst zum Sommersemester 2007. Beitragsfrei bleibt für alle das Semester, in welchem die Studierenden an der Universität Siegen erfolgreich abschließen.
    Zur Vermeidung sozialer Härten hat der Senat zahlreiche Ausnahmeregelungen beschlossen, die die Pflicht zur Zahlung der Studienbeiträge für bestimmte Personengruppen deutlich einschränkt. So werden Studierende, die Kinder erziehen von der Beitragszahlung freigestellt. Sind beide Eltern Studierende, gilt die Regelung in jedem Semester nur für jeweils einen Elternteil. Studierende, die Mitglieder in den Gremien der studentischen oder akademischen Selbstverwaltung sind, können für einen Zeitraum von bis zu vier Semestern ebenfalls von der Beitragszahlung befreit werden. Für besonders qualifizierte, bedürftige Studierende soll ein Stipendienprogramm eingerichtet werden, mit dessen Hilfe es möglich sein wird, diesen Personenkreis ebenfalls von der Pflicht zur Zahlung von Studiengebühren auszunehmen. Auch für ausländische Studierende gibt es Ausnahmeregelungen, z. B. dann, wenn es sich um Studierende handelt, die keinen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen haben und deren Einkommen unterhalb des BAFöG-Höchstsatzes liegt. Diese Regelung soll es insbesondere bereits jetzt im Studium befindlichen Personen ermöglichen, ihr Studium ohne zusätzliche finanzielle Belastungen zum Abschluss zu bringen.
    Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen sind zweckgebunden. Sie müssen von der Universität für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden. Zur Überprüfung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation wird ein Prüfungsgremium eingerichtet, dem zur Hälfte Studierende angehören.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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