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15.11.2006 15:38

NRW-Innovationsminister Pinkwart begrüßt wichtiges Signal für die Stammzellforschung

André Zimmermann Referat "Presse und Kommunikation"
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW

    Bundeskanzlerin spricht sich erstmals für Lockerung der Stichtagsregelung aus

    NRW-Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart hat Äußerungen der Bundeskanzlerin begrüßt, die sich erstmals offen für eine Lockerung der Stammzellgesetzgebung ausgesprochen hat, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtet. Frau Merkel hatte sich bei einem Treffen mit der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) dafür ausgesprochen, Alternativen zur kritisierten Stichtagsregelung zu finden. Offenbar favorisiert die Bundeskanzlerin den Vorschlag des EKD-Ratsvorsitzenden, Bischof Wolfgang Huber, den Stichtag vom 1. Januar 2002 auf den 31. Dezember 2005 zu verschieben. So würde der Import der meisten weltweit bestehenden Stammzellen ermöglicht.

    Pinkwart unterstützt die Haltung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die für eine Abschaffung der Stichtagsregelung plädiert. "Mindestens muss jedoch erreicht werden, dass eine nachlaufende Stichtagsregelung eingeführt und endlich Rechtssicherheit für deutsche Forscher hergestellt wird", so der Minister. "Die Äußerung der Bundeskanzlerin sind ein wichtiges Signal für die Stammzellforschung. Ich hoffe, dass der Bundestag nun eine Gruppeninitiative für die dringend notwendige Novellierung des Stammzellgesetzes in Angriff nimmt", sagte Pinkwart. Nach derzeitiger Rechtslage würden künftig mit deutschem Geld und deutscher Zustimmung EU-Projekte gefördert, die nach deutschem Recht nicht erlaubt seien. Deutsche Stammzellforscher riskieren eine strafrechtliche Verfolgung, wenn sie sich an diesen EU-Projekten beteiligen.

    Die bisherige Stichtagsregelung hat zu einer zunehmenden Ausgrenzung deutscher Wissenschaftler in internationalen Forschungskooperationen geführt. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten dürfen deutsche Wissenschaftler keine embryonalen Stammzelllinien gewinnen. Lediglich im Einzelfall können Projekte mit importierten Zelllinien genehmigt werden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Diese ursprünglich gewonnenen Zelllinien sind jedoch wegen Verunreinigungen mit Tierprodukten nicht für die Therapie geeignet.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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